Hartz IV: Behörde darf nichts kürzen

30. November 2008  Politik
Geschrieben von Redaktion

Entscheidung in Kassel: Klassenfahrten müssen künftig komplett bezahlt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Arge und Optionsbehörden müssen die Zuschüsse bei mehrtägigen Fahrten ungemindert übernehmen. Die Urteilsbegründung lautete: Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden. (Az.: B 14 AS 36/07 R)

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