CSU und CDU betreiben Abschaffung des Asylrechts in Europa

04. Juli 2018  Politik
Geschrieben von Helmut Johach

Seit mehreren Wochen tobt zwischen CSU und CDU ein heftiger Streit um die Asylpolitik, personalisiert in den Figuren von Horst Seehofer und Angela Merkel. Anfangs scheint es sich nur um Wahlkampfgetöse für die kommende Landtagswahl in Bayern zu handeln. Markus Söder spricht im AfD-Jargon von „Asyltourismus“ und Alexander Dobrindt schwadroniert von einer angeblichen „Abschiebungsverhinderungs-Industrie“. Seehofer will notfalls im Alleingang als Innenminister eine Politik durchsetzen, die auf Abschottung statt Öffnung der Grenzen, Abschiebung statt Integration von Schutzsuchenden, Verweigerung statt Gewährung des Rechts auf Asyl gerichtet ist. Als Hebel dazu dient ein Punkt aus seinem „Masterplan“, der vorsieht, schon einmal abgelehnte bzw. in einem anderen Land der EU registrierte Flüchtlinge an den deutschen Grenzen abzuweisen. Im Bundestag erntet er dafür öffentliches Lob von Herrn Gauland.

Merkel stimmt zwar allen anderen Punkten in Seehofers (bis heute nur wenigen Eingeweihten bekanntem) „Masterplan“ zu, aber in diesem einen Punkt legt sie sich quer: Die Bundeskanzlerin setzt auf eine europäische Lösung, d.h. sie will in der EU die Flüchtlingsfrage neu verhandeln und gegebenenfalls bilaterale Rückführungsabkommen abschließen. Hintergrund dafür ist, dass in den vergangenen drei Jahren alle Versuche, sich auf eine gemeinsame EU-Asylpolitik zu einigen, gescheitert sind. Die sogenannten Visegrád-Staaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei) waren zu keiner Zeit bereit, Flüchtlinge aufzunehmen; eine Kontingentlösung ist auch bei den anderen Staaten kaum durchsetzbar. Die jüngste Zuspitzung besteht darin, dass Italien nicht länger dazu bereit ist, Schiffbrüchige aus dem Mittelmeer aufzunehmen. All dies macht Verhandlungen dringend erforderlich. Beim Treffen der Regierungschefs in Brüssel wird die Kontingentlösung endgültig gecancelt und durch „freiwillige“ Aufnahme von Flüchtlingen ersetzt. Vor allem geht es um „Schutz“ der Außengrenzen der EU durch weitere Aufrüstung von Frontex. Die libysche Küstenwache soll stärker mit EU-Geldern gesponsert werden, um Flüchtlinge zurückzuhalten, und in anderen Ländern Nordafrikas sollen Sammellager eingerichtet werden. Die EU-Flüchtlingspolitik konzentriert sich ab sofort voll darauf, nicht erwünschte Migranten daran zu hindern, überhaupt nach Europa zu kommen. Die „Sekundärmigration“, d.h. Flüchtlingsbewegung innerhalb der EU, kann so angeblich gestoppt werden. Dem Wunsch der Bundeskanzlerin nach bilateralen Abkommen wird weitgehend entsprochen. Macron in Frankreich erklärt als erster seine Bereitschaft und sogar die Ministerpräsidenten von Ungarn, Tschechien und den osteuropäischen Staaten stimmen zu (kein Wunder, denn sie sind davon kaum betroffen). Bedenken lassen nur die Regierungschefs von Österreich und Italien erkennen (ebenfalls kein Wunder, denn sie haben am meisten mit Zurückweisungen an der bayerisch-österreichischen Grenze zu rechnen). Immerhin: als klare Punktsiegerin im Streit mit Seehofer kehrt Merkel aus Brüssel zurück.

Nach ihrer Rückkehr eskaliert die Auseinandersetzung jedoch erst recht. Seehofer besteht darauf, dass er als Innenminister das Recht hat, Flüchtlinge auch ohne Abkommen mit anderen EU-Staaten an den Grenzen Deutschlands abzuweisen, Merkel beharrt (was sollte sie sonst tun?) auf ihrer Richtlinienkompetenz. Es droht Entlassung des Ministers, Aufkündigung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU und Verlust der Mehrheit im Bundestag. Die Bundesrepublik erlebt, obwohl Merkel und Seehofer in der „Sache“ gar nicht weit voneinander entfernt sind, eine durch persönliche Animositäten und Dissens zwischen den bisherigen „Schwesterparteien“ ausgelöste, tiefgreifende Regierungskrise. Seehofer sucht Merkel mit Rücktrittsdrohungen zu erpressen, steht aber schließlich auch bei Vertretern seiner eigenen Partei als derjenige da, der sich im Streit mit der Kanzlerin heillos verrannt hat. In allerletzter Minute ersinnen die Führungsgremien von CDU und CSU zwecks Machterhalt einen „Kompromiss“, der in Wirklichkeit ein alter Hut ist: An der deutsch-österreichischen Grenze sollen „Transitzentren“ (zutreffender: Internierungslager) zur Rückführung registrierter Flüchtlinge eingerichtet werden. Seehofer tritt vom Rücktritt zurück und die SPD als dritte Koalitionspartei der Regierung wird sich dem „Kompromiss“ der C-Parteien vermutlich aus Gründen der Machterhaltung mit Änderungen im Detail anschließen, obwohl sie sich vor einigen Jahren gegen „Transitzonen“ ausgesprochen hat. Die Auseinandersetzung in der GroKo geht also munter weiter.

Soweit der äußere Ablauf dessen, was sich in den vergangenen Wochen bei uns abgespielt hat. Über den innenpolitischen Konsequenzen der Chaostage in Berlin gerät jedoch aus dem Blick, was auf europäischer Ebene geschehen ist: Die deutsche Regierung hat den durch die AfD geschürten Ängsten und Befürchtungen vor einem „Ansturm“ der Flüchtlinge im eigenen Land – obwohl schon seit 2016 davon keine Rede mehr sein kann – und den rechtskonservativen, populistischen und nationalistischen Strömungen in anderen europäischen Ländern nachgegeben und sich von einer wertebasierten, menschenrechtlich fundierten Flüchtlingspolitik verabschiedet. Zwar besteht das Asylrecht in Europa weiter auf dem Papier, aber die Praxis entspricht dem immer weniger. Für eine an Menschenrechten ausgerichtete Flüchtlingspolitik bedeuten die jüngsten Entscheidungen der Regierungschefs der EU das Aus. Breite Unterstützung für Angela Merkel war möglich, weil sie sich unter dem Druck ihrer innerparteilichen Gegner längst von der Willkommenskultur verabschiedet hat und bei den Regierungen der Nachbarländer nicht länger eine Aufnahmequote durchsetzen will. Europa schottet sich ab, das heißt: Über Rechte von Flüchtlingen wird nicht mehr geredet. Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention spielen kaum noch eine Rolle – die EU-Flüchtlingspolitik ist vor allem auf „Abwehr“ und „Schutz“ an den Außengrenzen gerichtet. Rettung aus Seenot durch die Hilfsorganisationen wird zunehmend behindert, Rücktransporte durch Frontex an die libysche Küste haben Vorrang. Ob Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken oder in libyschen Lagern geschlagen und gefoltert werden, ist sekundär. Und die geplanten „Transitzentren“ an der deutschen Grenze sowie die sog. „Ankerzentren“ im Inland verurteilen Flüchtlinge zu einem Leben unter Knastbedingungen.

Wir als Partei DIE LINKE treten für die Offenhaltung der europäischen Grenzen und für eine menschenrechtlich ausgerichtete Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa ein. Niemand darf daran gehindert werden, in einem europäischen Land seiner Wahl einen Asylantrag zu stellen. Die Genfer Flüchtlingskonvention und und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen eingehalten werden. Insbesondere der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung an den EU-Außengrenzen und auf hoher See muss befolgt werden. Die Aufrüstung von Frontex, Rücktransporte nach Libyen und die Einrichtung von Auffanglagern in der EU und in nordafrikanischen Ländern lehnen wir ab.

Im Landtagswahlkampf in Bayern treten wir gegen die offen rassistische Argumentation der AfD in der Flüchtlingsfrage sowie gegen die restriktiven Bestimmungen im bayerischen „Integrationsgesetz“ der CSU und geplante Verschärfungen an. Abschiebegefängnisse und „Ankerzentren“, in denen jeweils max. 1.500 Flüchtlinge bis zur Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus ohne Möglichkeit zur Aufnahme von Beschäftigung und ohne Schulbildung für die Kinder untergebracht werden sollen, lehnen wir ab. Ebenso gilt dies für die neu vorgesehenen „Transitzentren“ und den Einsatz bayerischer Polizei zum Abfangen „illegaler“ Flüchtlinge hinter der bayerischen Grenze. Wir fordern stattdessen eine möglichst rasche Verteilung aller Flüchtlinge in Bayern auf die bayerischen Kommunen und unterstützen die Aktivitäten örtlicher Asylhelferkreise. Dass sich die Politik der CSU auf Zurückweisung an den Grenzen und die Abschiebung von Flüchtlingen anstatt auf bessere Maßnahmen zur Integration konzentriert, lehnen wir rigoros ab.

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