Ende der Willkommenskultur – das bayerische Integrationsgesetz

15. Juni 2016  Politik
Geschrieben von Helmut Johach

Nachdem durch die Schließung der Balkanroute und den Deal mit der Türkei der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland stark zurückgegangen ist, hat die Bayerische Staatsregierung nun ein Integrationsgesetz vorgelegt, das von abgrundtiefem Misstrauen gegen die Flüchtlinge geprägt ist. Darin werden ihnen keine einklagbaren Rechte zugesprochen, jedoch zahlreiche, von massiven Drohungen und Sanktionen flankierte Pflichten auferlegt.

Adressaten sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich „dauerhaft berechtigt“ in Bayern aufhalten. Anerkennung durch das BaMF ist Voraussetzung jeglicher Förderung. Deutschkurse, Schulunterricht und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt kommen aktuell nur für Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, dem Iran und Irak in Frage. Wer sich mit geringen Chancen auf Anerkennung noch in zugewiesenen Unterkünften aufhält oder in Abschiebezentren (Manching und Bamberg) auf den Abtransport wartet, bleibt von Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Wer als anerkannter Flüchtling in den ersten sechs Jahren nach der Einreise in Deutschland mit Hilfe von staatlich finanzierten Förderkursen die deutsche Sprache zu erlernen versucht, jedoch „aus selbst zu vertretenden Gründen“ ohne Erfolg bleibt, muss die Kosten teilweise oder ganz zurückerstatten, wenn er das „mindestens erwartbare Sprachniveau“ nicht erreicht. Pflicht zur Kostenerstattung soll auch für Flüchtlinge gelten, die bei Behördengängen nach einer gewissen Zeit immer noch auf Dienste eines Dolmetschers oder Übersetzers angewiesen sind. Vollends krass wird es für Personen, die ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können (z.B. weil ihnen die Pässe bei der Flucht über das Meer abgenommen wurden oder verloren gingen): Ihnen wird nach bekanntem CSU-Motto („Wer betrügt, der fliegt!“) Betrugsabsicht unterstellt, sie werden verstärkten Personenkontrollen unterworfen und müssen damit rechnen, dass ihnen bisherige finanzielle Leistungen „ohne Rücksicht auf Vertrauensschutz“ ganz oder teilweise gestrichen werden.

Nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung soll das Integrationsgesetz die Flüchtlinge auf die „unabdingbare Achtung der Leitkultur“ verpflichten. Wenn es in der Präambel heißt, ganz Bayern sei „geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen“, dann kann der Rückgriff auf den umstrittenen Begriff der „Leitkultur“ nur besagen, dass alle Betroffenen sich den Landessitten bedingungslos anzupassen haben. Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird bemüht, um drakonische Strafen („Geldbuße bis zu 50.000 Euro“) denjenigen anzudrohen, die dazu auffordern, die „geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten“, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben. Bei „demonstrativen Regelverstößen“ sollen sanktionsbewehrte Grundkurse zur „Rechts- und Werteordnung“ der Bundesrepublik (an Stelle von sozialpädagogischer Unterstützung) zum Zuge kommen. Dies alles, wie auch erweiterte Polizeibefugnisse bei der Kontrolle von Asylunterkünften, führt jedoch eher zur Einschüchterung und Ausgrenzung von Migranten als zu ihrer Integration. Besonders problematisch ist die Einschränkung der Wahl des Wohnortes, indem die Staatsregierung ermächtigt wird, „durch Rechtsverordnung die Übernahme und Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie ihrer nachzugsberechtigten Familienangehörigen im Freistaat Bayern zu regeln.“ Dadurch soll die Entstehung von Problemvierteln in Großstädten verhindert werden, womit sich der bayerische Gesetzentwurf kaum vom geplanten Bundesgesetz unterscheidet.

Es ist entlarvend, wenn der CSU-Entwurf explizit festhält, dass „Grundrechte auf Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ durch das Integrationsgesetz eingeschränkt werden können, wohingegen „subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen“ für die Betroffenen nicht geschaffen werden.

Fazit: Dieses „Integrationsgesetz“ ist ein Diskriminierungs- und Ausgrenzungsgesetz, das Flüchtlinge unter Generalverdacht stellt und sie als diffuse Bedrohung erscheinen lässt. Es blockiert die Arbeit der zahlreichen Asylhelferkreise, die sich in Bayern gebildet haben, und arbeitet denen in die Hände, die mit rechtem Populismus und Ressentiments das gesellschaftliche Klima vergiften. Wir als DIE LINKE lehnen es deshalb ab. Wir fordern für alle Geflüchteten sanktionsfreie Förderangebote und deren garantierte Finanzierung, Aufhebung statt Ausdehnung der Residenzpflicht, verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus und zusätzliches Betreuungspersonal.

Mitglieder, Interessenten und Sympathisanten unserer Partei sind aufgerufen, sich an einer Demonstration gegen das bayerische Integrationsgesetz am Sonntag, dem 19. Juni 2016, in München (Treffpunkt: DGB-Haus Schwanthaler Str. 64, Beginn: 11 Uhr) zu beteiligen.

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