Flucht vor Gericht

07. Oktober 2025  Europa
Geschrieben von Kreisverband

Unzählige Menschen werden nach ihrer Flucht zu bis zu 142 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Bild ein Gerichtssaal im Justizzentrum Aachen (Wikimedia: ACBahn, CC BY 3.0).

Tausende Flüchtlinge werden wegen „Schleuserei“ an europäischen Außengrenzen angeklagt und zu bis zu 142 Jahren Haft verurteilt. Medico International ging auf die Hintergründe der Abschreckungspolitik der EU ein und warb für den „Fonds für Bewegungsfreiheit“, um Angeklagten einen fairen Prozess zu ermöglichen.

Bürgerkrieg im Kongo

Im Februar 2025 wurden die im Ost-Kongo gelegenen Millionenstädte Goma und Bukavu an der Grenze zu Ruanda von den Rebellen des 23. März (M23) eingenommen. Diese werden laut UN-Berichten von bis zu 4.000 ruandischen Soldaten unterstützt. Somit kontrolliert die M23 große Teile der beiden rohstoffreichen Regionen Nord- und Süd-Kivu in denen das für elektronische Halbleiter wichtige Coltan abgebaut wird.

Hinrichtungen und Vergewaltigung

Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der UNO hält Bombardierungen von Flüchtlingslagern, Vertreibungen von Flüchtlingen, Zwangsrekrutierungen, willkürliche Hinrichtungen, sexuelle Gewalt von M23-Rebellen, aber auch von Angehörigen der kongolesischen Streitkräfte und anderer Milizen fest. Die Wirtschaft des Kongo, der 2019 mit der Vereidigung des Präsidenten Félix Tshisekedi die erste friedliche Machtübernahme seit 59 Jahren erlebte, ist geprägt von Korruption, fehlender Rechtssicherheit, bürokratischer Willkür und einer desolaten Infrastruktur.

Mutter in Untersuchungshaft

Eine Kongolesin schaffte es gemeinsam mit ihrer Tochter und Nichte, mittels gefälschter Papiere mit dem Flugzeug nach Italien zu fliehen, wo sie Asyl beantragte. Am Flughafen von Bologna wurde sie jedoch von der italienischen Polizei festgenommen, von den Kindern getrennt und wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise – also Schleuserei – angeklagt. Sie kam in Untersuchungshaft, von ihrer Nichte fehlt seither jede Spur.

Gefängnis wegen Wasserflasche

Alaa F. floh als 20-Jähriger vor dem Bürgerkrieg in Libyen und wagte mit 360 anderen Insassen die Fahrt über das Mittelmeer nach Italien. Dort wurden er und drei Freunde der Schlepperei angeklagt – sie hatten Wasser an ihre Leidensgenoss*innen verteilt. 2017 wurden sie zu jeweils 30 Jahren Haft verurteilt. Der aus Somalia stammende Mohamad H. versuchte, mit einem Schlauchboot von der Türkei nach Griechenland zu gelangen. Als das Boot in Seenot geriet, versuchte er noch, es ans rettende Ufer zu steuern. Es kentere allerdings, zwei Frauen ertranken.

142 Jahre Haft

Die griechischen Behörden verhafteten ihn und klagten ihn – da er das Boot gesteuert hatte – der Beihilfe zur unerlaubten Einreis in 33 Fällen an. Auch der Tod der Frauen wurde ihm zur Last gelegt – obwohl andere Passagiere aussagten, dass sie ihr Leben nur seinem beherzten Eingreifen verdankten. Mohamad wurde schuldig gesprochen und zu 142 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie diese drei Personen werden tausende Flüchtlinge an Europas Außengrenzen im Zuge der „Schleuserbekämpfung“ kriminalisiert und angeklagt.

Gefängnisstrafen von 46 Jahren

Eine durchschnittliche Verhandlung wegen „Schleuserei“ in Griechenland dauert 37 Minuten und endet mit einer Gefängnisstrafe von 46 Jahren. Aktuell sind 2.154 Menschen deswegen in Haft – und somit die zweitgrößte Gruppe in den Justizvollzugsanstalten Griechenlands. Jugendlichen Bootsflüchtlingen auf der Mittelmeerinsel Kreta droht, wenn sie das Boot gesteuert oder andere „Dienste“ versehen haben, mitunter eine lebenslängliche Haft.

Abschreckung durch GEAS

„Die EU will verhindern, dass Flüchtlinge nach Europa kommen“, fasste es Kerem Schamberger von Medico International zusammen. So tritt im Sommer 2026 das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft, das dazu führt, dass Asylanträge häufiger, schneller und leichter abgelehnt werden. Die so ermöglichten Abschiebungen sollen eine abschreckende Wirkung auf künftige Asylsuchende haben. „GEAS bedeutet die de-facto-Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl in Europa“, erklärte er.

Keine Prüfung der Fluchtursachen

Denn Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote müssen dann automatisch ein sogenanntes „Grenzverfahren“ durchlaufen – gleiches gilt für Personen, die bei ihrer Flucht einen „sicheren Drittstaat“ durchquert haben. „In den Grenzverfahren wird lediglich das Recht geprüft, einen Asylantrag zu stellen – eine inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe findet nicht statt“, erläuterte Schamberger. Obwohl die Menschen europäischen Boden betreten haben, wird behauptet, sie seien gar nicht erst eingereist. Deshalb werden an den EU-Außengrenzen zahlreiche Lager für diese Leute gebaut.

Lager an den Außengrenzen

Vorbild dafür sind die Closed Controlled Access Center (CCAC), die bereits auf mehreren griechischen Inseln, etwa Samos oder Lesbos, errichtet wurden. „Neben Sicherheitskräften und Polizei ist auch eine KI zur Erkennung von Emotionszuständen von Menschengruppen im Einsatz“, skizziert er das Leben in diesen Lagern. Dadurch sollen die von der Außenwelt isolierten Insassen leichter kontrolliert und nach der Ablehnung in „sichere Drittstaaten“ abgeschoben werden.

Tod in der Wüste

Als Blaupause dient der EU-Türkei-Deal von 2016. Damals wurde die Türkei unter der Regierung von Recep Tayyip Erdoğan zum „sicheren Drittstaat“ erklärt, obwohl dessen Behörden zehntausende Afghan*innen und Syrer*innen in das Emirat der Taliban und das Bürgerkriegsland abschoben. Auch mit Tunesien wurde seitens der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein Flüchtlingsdeal abgeschlossen. Dortige Sicherheitskräfte treiben regelmäßig Flüchtlinge zusammen und setzen sie in der libyisch-tunesischen Wüste aus.

Anklage fürs Lebenretten

Im März 2025 setzte Polen das Asylrecht an seiner Ostgrenze zu Belarus aus. Eigentlich hätte die EU daraufhin mit einem Vertragsverletzungsverfahren reagieren müssen – reagierte aber nicht. Deutschland zog nach. Unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) werden Asylsuchende unter massivem Polizeiaufgebot zurückgewiesen. Als 2021/22 unzählige Menschen in den verschneiten Wäldern zwischen Polen und Belarus festsaßen, entschlossen sich fünf aus der Grenzregion stammende Pol*innen zu helfen. Sie gaben den Hungernden Lebensmittel und warme Kleidung. Als sie eine kurdische Familie mit fünf Kindern versorgten und sie zur medizinischen Behandlung in die nächstgelegen Stadt bringen wollten, wurden sie von der Polizei festgenommen und als „Hajnowka 5“ angeklagt.

„Fonds für Bewegungsfreiheit“

Mit dem „Fonds für Bewegungsfreiheit“ will Medico International Angeklagte – die oftmals wie Alaa oder Mohamad selbst Flüchtlinge sind – unterstützten. 250 Euro ermöglichen ein Rechtsgutachten und stärken somit die Verteidigung im Prozess. Transportkosten für Zeug*innen, die die Situation der Geflüchteten – statt der Sicht der Grenzbeamt*innen – schildern können belaufen sich oftmals auf 350 Euro. Alleine für die Verfahrenskosten vor Gericht müssen die Angeklagten 1.500 Euro aufbringen.

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