
Fortwährende Unterdrückung und der Wille, auch lesbischen Frauen ihrer „naturbestimmten Aufgabe“, also dem Gebären von Kindern, zuzuführen, war ein Merkmal nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik. Die Historikerin Kirstin Plötz sprach darüber bei der Stiftung Demokratie Saarland.
Frauen als „Nutzvieh“
Im NS-Staat galt es für Frauen, früh zu heiraten, dem Ehemann untertan zu sein und eine Aufgabe zu erfüllen: möglichst viele Kinder zu bekommen und aufzuziehen. Eine Interview-Partnerin der Historikerin Kirstin Plötz brachte es folgendermaßen auf den Punkt: „Eigentlich sind Frauen in vielen Bereichen behandelt worden wie Nutzvieh.“ Auch wenn der Paragraf 175 im deutschen Strafgesetzbuch, der Homosexualität unter Strafe stellte, nicht für Frauen galt, spielten ihre sexuellen Wünsche keine Rolle – egal, ob im Kaiserreich, dem Dritten Reich oder – bis in die 1970er Jahre hinein – in der Bundesrepublik.
„Naturbestimmte Aufgabe“
Die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung sollte das Bevölkerungswachstum in der „Volksgemeinschaft“ vorantreiben. Deren Leiter behauptete: „Der größte Teil der sich lesbisch gebenden Mädchen ist alles andere als abnormal veranlagt. Erhalten diese Mädchen Gelegenheit, der ihnen von der Natur bestimmten Aufgabe nachzukommen, so werden sie bestimmt nicht versagen.“ Frauen mussten in der NS-Ideologie also zwangsläufig zu Müttern gemacht werden.
Immer „geschlechtsbereit“
Der sächsische Justizminister – und spätere Reichsjustizminister – Otto Thierack erklärte, der Zweck der Bestrafung männlicher Homosexualität sei „doch nur der Schutz der Zeugungsfähigkeit. Die Frau ist, anders als der Mann, stets geschlechtsbereit.“ Aus nationalsozialistischer Perspektive kam es bei Frauen somit weder auf eigene Lust noch auf Einwilligung an – sie wurden einfach nur benutzt. Statt des „175er“ war für lesbische Frauen der – bis 1973 geltende – Paragraf 180/181 der „Kuppelei“ viel gefährlicher. Mit diesem Straftatbestand konnte jede Sexualität außerhalb einer Ehe bestraft werden. Allerdings wurden nicht die sexuell agierenden Personen bestraft, sondern die, die eine Zusammenkunft des Paares ermöglicht hatten.
„Sklavische Unterwerfung“
Das konnte die Mutter sein, die zuließ, dass der*die Sexualpartner*in bei ihrer Tochter im Zimmer übernachtete oder der Ehemann, der das lesbische Verhältnis seiner Frau zur Freundin „gewähren ließ“. Das Umfeld, nicht die lesbischen Frauen selbst, landeten dann im Gefängnis. Zentral für die Unterdrückung der Frau war das Ehe- und Familienrecht. 1904 fasste eine Frau es mit den Worten „Rechtlosigkeit, Willkür und sklavische Unterwerfung“ zusammen. Und bis 1958 war es in der Bundesrepublik normal, dass der Ehemann, verliebte sich seine Frau in eine Partnerin, ihren Arbeitsvertrag kündigen, ihr den Lohn und den Zugang zum Konto vorenthalten konnte.
Entzug des Sorgerechts
Ebenso konnte er sie sexuell züchtigen und schlagen oder die Kinder bei den Großeltern aufwachsen lassen. Auch der Umzug an einen anderen Ort – und somit der Verlust sämtlicher bestehender Sozialkontakte – war ein legitimes Mittel. Hielt sie dennoch zu ihrer lesbischen Partnerinnenschaft, konnte die Frau vor Gericht „schuldig geschieden“ werden. Das bedeutete den Entzug des Sorgerechts für die Kinder sowie den Stopp der Unterhaltszahlungen durch den Ehemann. Auch der 1938 eingeführte Tatbestand des „ehrlosen“ oder „unsittlichen Lebenswandels“ hatte das Verwirken des Unterhalts zur Folge. Davon waren auch zahlreiche lesbische Frauen betroffen.
Selbstmord als „Rettung“
„Ein Großteil heiratete, weil die Gesellschaft das von ihnen erwartete“, erläuterte Plötz. Wenn Gerichte urteilten, die Ehe dürfe nicht geschieden werden – die Frauen müssten also bis zu ihrem Lebensende dem Mann, der sie täglich vergewaltigen durfte, untertan sein –, begingen auch viele Selbstmord. „Es herrschte ein brutaler Zwang, die zugewiesene Geschlechtsrolle auszuüben“, fasste die Wissenschaftlerin zusammen.
Weiterführende Links:
- Stiftung Demokratie Saarland (13.6.2026): Unterdrückung lesbischer Frauen im 20. Jhd. – https://www.youtube.com/watch?v=BPBawdDcIJE
- Die Linke SC-RH (11.2.2023): Lesbische Frauen im Konzentrationslager Ravensbrück – https://www.die-linke-schwabach-roth.de/geschichte/lesbische-frauen-im-konzentrationslager-ravensbrueck/
- Die Linke SC-RH (25.1.2023): Queere Menschen im Nationalsozialismus – https://www.die-linke-schwabach-roth.de/geschichte/queere-menschen-im-nationalsozialismus/














