
Welchen Einfluss haben die USA, um gegen antifaschistische Vereine in Deutschland und deren finanziellen Grundlagen vorzugehen? Mit dieser Frage – speziell dem „Debanking“ beschäftigte sich „Armutszeugnis“, der wirtschaftspolitische Podcast der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Konto gekündigt
Als „Debanking“ gilt, wenn Bank-Kund*innen das Konto gekündigt wird oder die Eröffnung eines neuen Kontos abgelehnt wird. Dies kann dann erfolgen, wenn ihr Zahlungsverkehr als „Risiko“ für das Geldinstitut eingeschätzt wird. Sind Vereine von solchen finanziellen Ausschlüssen betroffen, kann dies jedoch Auswirkungen auf die demokratische Zivilgesellschaft haben. Im Dezember 2025 wurden verschiedenen Organisationen die Konten gekündigt – etwa der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), der Rechtshilfe „Rote Hilfe“ oder dem „Anarchist Black Cross Dresden“, einem Verein, der sich für anarchistische Gefangene und Kriegsgefangene einsetzt.
Rote Hilfe und BdA Treptow
Die Rote Hilfe hatte ihre Konten neben der Kreisparkasse Göttingen auch bei der GLS-Gemeinschaftsbank, die sich selbst als sozial-ökologisch orientierte Genossenschaft beschreibt. Im Februar wurde das Konto des BdA Berlin-Treptow von der Postbank gekündigt. Dieser eigenständige Verein war eine Kreisvereinigung der 1947 gegründeten Vereinigung der Verfolgten den Naziregimes / Bund der Antifaschist*innen, die sich aus ehemaligen Lagerinsass*innen und Widerstandskämpfer*innen zusammensetzte. Das Ziel: Erinnern an die NS-Verbrechen sowie Engagement gegen Rechtsradikalismus, Rassismus und Antisemitismus.
Internationaler Strafgerichtshof
Nach dem 11. September 2001 kam es seitens der US-Regierung zu vermehrten Kontrollen mit Blick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Kritik an dem Vorgehen: Gruppen und Organisationen würde nicht mehr auf juristischem Wege über die Gerichte illegales Verhalten nachgewiesen – stattdessen fungierten die Geldinstitute mit dem Kündigen von Konten als verlängerter Arm der Regierung. In der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump nahm dieses Debanking jedoch eine neue Qualität an. 2025 verhängte die US-Regierung Sanktionen gegen Staatsanwälte und 3 Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der in Den Haag gegen Privatpersonen wegen möglicher Kriegsverbrechen ermittelt.
Finanzsystem made by USA
Der Grund: Der IStGH hatte gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu einen Strafbefehl wegen Kriegsverbrechen in Gaza ausgestellt. Betroffen von den US-Sanktionen war auch der französische Jurist Nicolas Guillou. Das bedeutet: Bezahlvorgänge im Internet funktionieren nicht mehr und auch der Gang zum Geldautomaten erweist sich als erfolglos. Zahlungen können nur noch mit Bargeld oder mittels eines Scheck-Heftes durchgeführt werden. Denn schließlich haben die US-Akteure Visa und Mastercard einen Anteil von 90 Prozent im innereuropäischen Kartenzahlungsverkehr.
Präsidiales Dekret
Europäische Banken sind bei ihren Geschäften in den USA mitunter auf sogenannte „Korrespondenz-Banken“ angewiesen – und müssen demzufolge geltende US-Sanktionen beachten. Gegebenenfalls könnten sie sonst vom internationalen Nachrichtensystem der Banken (SWIFT) ausgeschlossen werden. Im November 2025 hatte Donald Trump per präsidialem Dekret – am Kongress vorbei – die sogenannte „Antifa Ost“ zur Terrororganisation erklärt. Personen, die dieser Gruppierung zugerechnet werden, haben somit in den USA keinen Anspruch auf Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus ist es strafbar, ihnen Ressourcen zukommen zu lassen.
Sparkasse hat Angst
Das Problem: Diese Organisation gibt es gar nicht. Der Verfassungsschutz spricht lediglich von linksextremen Netzwerken, aus denen heraus zwischen 2018 und 2023 in Ostdeutschland und Ungarn Faschisten angegriffen und verletzt worden sein sollen. Die Anklagen dazu lauten nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Rote Hilfe hatte Spenden zur Prozessbegleitung der Betroffenen gesammelt. Als einer der Gründe für die Konto-Kündigung lautete tatsächlich die Listung der „Antifa Ost“ für die US-Sanktionen. Die Sparkasse hatte deshalb Angst, den Zugang zu ihrer US-amerikanischen Korrespondenz-Bank zu verlieren.
Erfolge für Zivilgesellschaft
Das Gericht erklärte jedoch, dass eine US-Terrorliste kein Grund für eine Konto-Kündigung sei. Schließlich sei gemäß geltendem EU- und Bundesrecht alles formal in Ordnung. Ebenfalls sei es Aufgabe der Sparkasse, ihrem öffentlichen Versorgungsauftrag – für alle Kund*innen – nachzukommen. Im Februar ruderte auch die GLS-Bank zurück und gab bekannt, das Konto der Roten Hilfe weiterführen zu wollen. Einen Erfolg gab es auch für die Antifaschist*innen in Treptow. Auch hier ermöglichten öffentliche Proteste, dass das Konto des Vereins bestehen blieb.
Weiterführende Links:
- RLS (10.4.2026): Debanking. Der lange Arm der Regierung Trump – https://www.youtube.com/watch?v=nA5UNdAsTaw
- Rote Hilfe – https://rote-hilfe.de/
- VVN-BdA – https://vvn-bda.de/














