
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle – das sei zu teuer. Ein Papier listet über 100 „Einsparmöglichkeiten“ auf, wie man den Sozialstaat mit Blick auf Menschen mit Behinderung oder Kinder und Jugendliche „entlasten“ könne. Darum ging es in „Armutszeugnis“, dem wirtschaftspolitischen Podcast der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
8,6 Milliarden Euro einsparen
„Einige der schärfsten Angriffe bereiten Bund, Länder und Kommunen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und auf Alleinerziehende sowie geflüchtete Jugendliche vor“, erklärte Eva Völpel, Referentin für Wirtschafts- und Sozialpolitik der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Und bezog sich damit auf ein über 100 Vorschläge umfassendes Kürzungspapier, mit dessen „Hilfe“ mindestens 8,6 Milliarden Euro eingespart werden sollen.
Eigenständiges Leben ermöglichen
Dadurch würden bei Menschen mit Behinderung essentielle Rechte und somit ein Leben in Würde infrage gestellt. Bisher haben sie etwa das Recht auf eine Eingliederungshilfe, um so die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Persönliche Assistenzen helfen ihnen dabei, alleine in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Doch stehen durch das Kürzungspapier viele Bereiche der Eingliederungshilfe auf der Kippe. Die Frage ist nun: Welche Einsparmaßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen? Für die Aufrüstung sind schließlich Abermilliarden da.
Inklusion ist zu teuer
So listet das Papier auf, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung, wenn sie eine Regelschule besuchen, keinen Anspruch auf eine individuelle Schulbegleitung haben werden. Stattdessen soll sich ein*e Schulbegleiter*in um mehrere Schüler*innen gleichzeitig kümmern – was für viele den Unterricht an der Regelschule verunmöglichen würde. Gleiches ist für Assistenzen bei Studierenden mit Beeinträchtigungen vorgesehen. Hier sollen sich einfach die Hochschulen um ein adäquates Angebot kümmern. Auch sollen Menschen mit Behinderung auf individuelle Fahrdienste verzichten und stattdessen den ÖPNV nutzen. Tarifsteigerungen beim Personal werden nur unzureichend übernommen.
Die UN-Behindertenkonvention
Eigentlich sollte das Bundesteilhabegesetz die UN-Behindertenkonvention in deutsches Recht umsetzen. Ziel war die individuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Bis in die 1970er Jahre mussten sie oft gegen ihren Willen in Heimen leben – jetzt soll ein eigenständiges Leben ermöglicht werden. So helfen Assistenzen beispielsweise bei Körperpflege, Alltagsgestaltung oder Reisen, begleiten jedoch auch zu Schule und Ausbildung oder zur regulären Arbeit. Das wurde entweder über einen sozialen Träger als externen Dienstleister geregelt – oder die Betroffenen traten selbst als Arbeitgeber*innen auf und stellten ihre Assistenzen ein: das Arbeitgeber*innen-Modell.
„Kostenexplosion“ bei Kindern
Nach langandauernden Protesten war es 2023 endlich so weit, dass Assistenzen, die im Arbeitgeber*innen-Modell angestellt waren, den gleichen Lohn erhielten wie ihre Kolleg*innen, die bei externen Dienstleitungsunternehmen angestellt waren. Da die Gesellschaft aufgrund des demografischen Wandels immer älter wird und im Alter auch mehr Krankheiten und Beeinträchtigungen auftreten, nehmen dadurch auch die Fallzahlen zu. Gleichzeitig erweist sich auch die Inflation als Kostentreiber. Eine Ausweitung des Angebots fand hingegen nicht statt. Auf dem deutschen Kommunalkongress sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einer „Kostenexplosion“ und warnte vor jährlichen Steigerungsraten in der Kinder- und Jugendhilfe von 10 Prozent.
Krise bedeutet Kürzung
„Das ist so nicht länger akzeptabel“, stellte der Unionspolitiker klar. Denn in der Kinder- und Jugendhilfe steigt der Bedarf an Unterstützung. Viele Jugendliche haben noch als Reaktion auf die Isolation der Corona-Pandemie mit massiven Ängsten und Sorgen im Alltag zu kämpfen. Zugleich gäbe es aber auch zunehmende Armutserfahrungen und wirtschaftliche Nöte. Gewalterfahrungen seien ebenso immer häufiger Thema, wie die Auswirkungen von Social-Media. Auf diese Krise der Kinder und Jugendlichen will die Bundesregierung mit einer Absenkung der Ausgaben reagieren.
Auf Hilfe angewiesen
„Jetzt kann ich meinen Rollstuhl noch alleine bewegen“, beschreibt Birgit Stenger ihre Situation. Die diplomierte Sozialpädagogin ist für die Arbeitsgemeinschaft selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen tätig. Der Verein berät zu persönlichen Assistenzen. „Wenn man mir die Arme richtig hinstellt und die Zahnbürste in die Hand gibt, kann ich auch noch alleine Zähne putzen“, erläutert Stenger, die eine fortgeschrittene Muskelatrophie hat – eine erbliche Krankheit, die Muskelschwund zur Folge hat. Trinken könne sie nur noch mit Hilfe eines Strohhalms. „Bei allen anderen Sachen brauche ich Hilfe“, erklärt sie.
„Belastung“ oder Mensch?
Darüber hinaus werde sie seit mittlerweile zwei Jahren nicht-invasiv beatmet. „Darum habe ich eine Rund-um-die-Uhr-Assistenz“, sagt sie. Doch jedes Jahr werde überprüft, ob sie diese denn noch brauche – „obwohl sich mein Zustand niemals verbessern wird.“ Sie sei weder ein „Luxusobjekt“ noch eine viel zu hohe Ausgabe und somit eine Belastung für den Sozialstaat – sondern ein Mensch.
Ein Leben in Würde bedeute für sie: So zu leben, wie sie es sich vorstelle – arbeiten zu gehen, Freunde treffen und verreisen, ohne ständig Angst davor haben zu müssen, dass ihr diese Möglichkeiten genommen werden. Auch sie sieht dem Sparmaßnahmenkatalog mit Sorge entgegen.
Weiterführende Links:
- RLS (15.6.2026): Menschen mit Behinderung: Zurück ins Heim? – https://www.youtube.com/watch?v=yufvrOAlKZc
- Eva Völpel (1.6.2026): Sozialstaat. Die Kettensäge ist angeworfen – https://www.rosalux.de/news/id/54871/sozialstaat-die-kettensaege-ist-angeworfen
- Die Linke SC-RH (16.12.2025): Armutszeugnis. Attacke auf den Sozialstaat – https://www.die-linke-schwabach-roth.de/politik/armutszeugnis-attacke-auf-den-sozialstaat/














