
Mit der Grundsicherung-Reform leitet die Bundesregierung das Ungerechtigkeitsgefühl von Geringverdienenden gegen ganz mittellose Menschen. Dabei sollte man den Blick nach oben zu den Überreichen wenden, fordert Helena Steinhaus von „Sanktionsfrei“ in Deutschlandfunk Kultur.
Arme gegen Ärmste
„Viele, die zu uns kommen, schämen sich, Bürgergeld zu beziehen – sie bekommen ja mit, wie in Politik und Medien über sie geredet wird“, erläuterte Helena Steinhaus. Denn dort würden gezielt die Armen gegen die Ärmsten ausgespielt, was die Gesellschaft zutiefst spalte. „Die Frage müsste sein, warum so viele Leute zu wenig verdienen“, stellte die Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“ klar. Doch statt über höhere Löhne zu sprechen, stelle man der geringverdienenden Kassiererin den „faulen“ Bürgergeld-Empfänger gegenüber. Dabei ist schon seit Jahren wissenschaftlich bewiesen: Wer arbeitet, hat am Ende mehr Geld als jemand, der Bürgergeld erhält. „Aktuell existieren immer noch krasse Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer – die Vermögenssteuer wurde sogar gänzlich abgeschafft“, wandte sie den Blick nach oben. So schleusen Überreiche Milliarden an Euro gezielt am Staat vorbei. „Das Ungerechtigkeitsempfinden der Menschen, die 2.500 Euro brutto verdienen, müsste nach oben gehen – nicht gegen die Bürgergeld-Empfänger*innen“, appellierte sie.
Sanktionen bringen nichts
Eine Studie des Vereins unter Bürgergeld-Empfänger*innen ergab, dass über 50 Prozent der Eltern zugunsten ihrer Kinder auf Essen verzichten. Nur 12 Prozent der Befragten fühlen sich der Gesellschaft zugehörig. Die große Mehrheit hat nicht das Gefühl, in gesellschaftliche Prozesse einbezogen zu sein oder eine Stimme zu haben. „Kaum jemand glaubt daran, eine Arbeit zu finden, die sie oder ihn unabhängig vom Bürgergeld macht“, gab Steinhaus weitere Einblicke. Als Hauptvoraussetzung für eine dauerhafte Arbeit sähen die Beteiligten eine bessere körperliche Gesundheit – was mit dem Regelsatz jedoch nicht machbar ist. Eine von 2019 bis 2022 durchgeführte Studie mit 550 Teilnehmenden kam zu dem Ergebnis, dass Menschen, die nicht sanktioniert wurden, sich ebenso um Arbeit bemühten wie Personen, deren Regelsätze gekürzt wurden. Das zeigt: Sanktionen haben keine Wirkung. „Praktisch hatten unsere Studienergebnisse keine Auswirkungen“, kommentierte sie die ausbleibenden Reaktionen aus der Politik.
Ist Grundsicherung verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 festgestellt, dass Sanktionen, die höher als 30 Prozent des Regelsatzes sind, verfassungswidrig seien. „In Zeiten von Hartz IV wurden Menschen mit bis zu 60 – oder manchmal auch 100 – Prozent sanktioniert“, ordnete Steinhaus ein. Das habe auch Mietkosten eingeschlossen. Seit 2024 war es wieder möglich, unter gewissen Umständen nach der zweiten Ablehnung eines Arbeitsangebots Totalsanktionen zu erheben. „Die Grundsicherung geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht verfügten 30 Prozent hinaus“, kam sie auf die aktuellen Änderungen durch die Bundesregierung zu sprechen. Eine strategische Klage, die durch alle Instanzen gehe, werde jedoch Jahre dauern, fürchtete die Sozialaktivistin.
Kontroll-Bürokratie wächst
Über 12 Prozent der Regelsatz-Empfänger*innen müssen von diesem Geld Teile ihrer Miete zahlen, da die Jobcenter nur „angemessene Kosten“ übernehmen. Doch weil die ortsüblichen Mieten diese Bemessungsgrenze oftmals übersteigen, muss die Differenz von den Betroffenen selbst entrichtet werden. „Bei den Ärmsten wird jeder Cent gezählt, was die Reichsten machen, ist hingegen egal“, lautete Steinhaus’ bitteres Fazit. Beispielsweise forderten viele Jobcenter mittlerweile bei einem verpassten Termin eine Wegeunfähigkeits- statt wie bisher eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Das bedeutet: Betroffene, die an einer Depression leiden und über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfügen, müssen sich jetzt auf den Weg zur Hauspraxis machen, um an eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu kommen. Und die kann mitunter 15 Euro kosten.
Arbeiten ohne Qualifikation
Auch seien die Mitarbeiter*innen im Jobcenter schlichtweg keine Psycholog*innen – könnten somit keine psychischen Erkrankungen einschätzen oder diagnostizieren – sowie personell grundsätzlich unterbesetzt. Hatte das Bürgergeld die Weiterqualifizierung der Menschen in den Vordergrund gestellt, setze die Grundsicherung nun auf sofortige Arbeitsvermittlung. Somit üben Betroffene oft nur Tätigkeiten aus, die eben keine Qualifizierung erfordern – und sind damit auch die ersten, die bei schwächelnder Auftragslage wieder entlassen, also wieder zu Bezieher*innen von Grundsicherung, werden.
Nur wenig „Arbeitsfähige“
Aktuell erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Davon stehen aber nur 1,8 Millionen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung – und nur ein Bruchteil davon hat keine „Vermittlungshemmnisse“ wie fehlende Berufsqualifizierung, chronische Krankheiten und somit eine Maximalarbeitszeit von drei Stunden pro Tag, Kinder oder pflegende Angehörige. „Die Personen, die Vollzeit arbeiten könnten, dies aber nicht tun, ist extrem gering“, bilanzierte Steinhaus. So habe das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Oktober 2025 die Zahl von 100 Menschen, die totalsanktioniert wurden, angegeben – innerhalb eines Jahres.
Hilfe für 250 Menschen
Der Verein Sanktionsfrei stellt Betroffenen Geld zur Verfügung, damit diese während einer mehrwöchigen Sperre weiterhin ihre laufenden Rechnungen bezahlen können. Aber auch Obdachlose, die für ein Bewerbungsgespräch passende Kleidung benötigen – und dadurch an einen neuen Job kommen – erhalten finanzielle Zuwendungen. Um die Gelder aufbringen zu können, ist „Sanktionsfrei“ auf Spenden angewiesen. Pro Monat gehen etwa 35.000 Euro in den Solidartopf ein. „Dazu kommen auch Mittel, die nach erfolgreichen Fällen zurückgezahlt werden“, erläuterte sie. Im Dezember konnte man so über 80.000 Euro an 250 akut betroffene Menschen auszahlen.
Überreiche zur Kasse bitten
Steinhaus Forderung: Menschen sollte ein soziales Sicherungsnetz gegeben, die Kosten für die Unterkunft gezahlt und ihnen mit Respekt auf Augenhöhe begegnet werden. „Gleichzeitig sollen die Überreichen ihren fairen Anteil an der Finanzierung des Sozialstaats beitragen“, erklärte sie. Wäre dieser Zustand einmal erreicht, hätte man schon viel gewonnen.
Weiterführende Links:
- Deutschlandfunk Kultur (12.2.2026): Gegen Armut und soziale Kälte – https://www.deutschlandfunkkultur.de/sozialaktivistin-helena-steinhaus-arm-gegen-aermer-100.html
- Die Linke SC-RH (4.3.2026): Die Linke überzeugt – https://www.die-linke-schwabach-roth.de/politik/die-linke-ueberzeugt/
- Die Linke SC-RH (29.4.2024): Armutszeugnis. Hetze beim Bürgergeld – https://www.die-linke-schwabach-roth.de/politik/armutszeugnis-hetze-beim-buergergeld/














