Schwangerschaftsabbrüche und Gerechtigkeit

03. April 2026  Politik
Geschrieben von Kreisverband

„Mein Körper, meine Entscheidung“ lautete 2016 einer der Slogans bei den Protesten in Polen gegen eine drastische Verschärfung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die rechtskonservative PiS-Regierung zeigte sich vom Widerstand zehntausender Frauen unbeeindruckt (Zorro2212, CC BY-SA 4.0).

Wie steht es in Deutschland und anderen europäischen Staaten um das Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbrüche? Sibel Schick ging in ihrem Buch „Warum wir reproduktive Gerechtigkeit brauchen“ auf das Verfügen-Wollen über Frauenkörper durch Männer ein.

Paragraf 218

„Ich wurde ungewollt schwanger, bekam jedoch auch eine Lungenarterien-Embolie“, erklärte Sibel Schick. Dabei handelt es sich um eine potenziell tödliche Erkrankung, bei der die Blutgefäße durch Blutgerinnsel verstopft werden. Doch im Krankenhaus verweigerte man ihr die Röntgenaufnahme und behandelte auf bloßen Verdacht hin. Der Grund: Die Strahlung hätte das ungeborene Kind schädigen können. „Ich habe aber betont, es abtreiben zu wollen“, sagte sie. Hier wirkte sich der Paragraf 218 aus und kriminalisierte die Handlungen des medizinischen Fachpersonals – sie wären haftbar gewesen.

Hohe Müttersterblichkeit

„Vergleicht man US-Bundesstaaten mit restriktiver und liberaler Abtreibungspolitik, ist die Müttersterblichkeit in ersten um 62 Prozent höher“, blickte die Social-Media-Aktivistin in die Vereinigten Staaten. Weltweit seien 13 Prozent aller Todesfälle von Schwangeren auf unsichere Schwangerschaftsabbrüche zurückzuführen. Aber auch in Polen gelten strenge Gesetze. Dort war die 30-jährige Isabella in der 22. Schwangerschaftswoche gestorben, weil die Ärzte nach dem Platzen der Fruchtblase die Abtreibung des genetisch schwer geschädigten Fötus hinauszögerten. Ein Gericht verurteilte sie zu 15 sowie 18 Monaten Gefängnis und 6 Jahre Berufsverbot.

Das Beratungsgespräch

Der Paragraf 219 behandelt die Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen, wenn der Frau sonst eine außergewöhnliche Belastung entstehen würde. „Ich hatte Angst, dass mir die Beraterin den Beratungsschein oder die Ärztin den Schwangerschaftsabbruch verweigern würde“, gesteht Schick.

Liberale Schweiz

In der Schweiz sei die Gesetzgebung liberaler. Ein Schwangerschaftsabbruch kann dort bis zur 12. Woche ohne Begründung erfolgen, die Kosten dafür werden zu gewissen Teilen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist eine medizinische Fachperson hinzuzuziehen, Beratungen sind freiwillig. Allerdings stelle das Mutterwerden auch in der Schweiz ein wesentliches Armutsrisiko dar. „Ein wesentlicher Grund ist die Tatsache, dass Paare nach der Geburt des ersten Kindes in den allermeisten Fällen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren“, zitierte sie eine Studie aus der Eidgenossenschaft.

Eine Frage des Geldes

Das betreffe besonders häufig die Mütter, da sie die Haushalts- und Betreuungsaufgaben übernehmen. „Wer heute weniger arbeitet, bekommt in der Zukunft weniger Rente“, wies die kurdisch-alevitische Autorin auf die ökonomischen Folgen hin. So verschlechtere sich durch ein Kind die wirtschaftliche Situation des Haushalts. Bei einer Trennung der Eltern wirke sich das noch einmal besonders deutlich aus. „Für Menschen ohne finanzielles Sicherheitsnetz ist die Kinderfrage somit oft mit der eigenen Existenz verbunden“, kam sie auf das Problem der Erwerbsarbeit zu sprechen.

Armutsrisiko Kind

In Österreich werden Schwangerschaftsabbrüche im Paragraf 96 des Strafgesetzbuchs geregelt. Allerdings ist der Abbruch innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Darüber hinaus brauche es weder einen Beratungsschein noch eine dreitägige Bedenkfrist. Da viele Einrichtungen den Eingriff trotzdem nicht vornehmen, müssen Betroffene oftmals weite Reisen auf sich nehmen. Und: „Die Kosten von bis zu 800 Euro müssen selbst bezahlt werden“, sagte Schick. Alleinerziehende gehören in Österreich mit 43 Prozent zur größten armutsgefährdeten Gruppe.

Reproduktive Gerechtigkeit

Und bringe man Kinder auf die Welt, werde man weder mehr respektiert noch besser vor Gewalt geschützt, kritisierte sie. Vielmehr seien Frauen dann von zusätzlichen Machtebenen betroffen. „Reproduktive Gerechtigkeit“ ziele hingegen darauf ab, dass Frauen selbst frei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden könnten – oder auch das Kind frei von Gewalt, Diskriminierung und Armut aufziehen könnten. Ursprünglich stamme der Begriff aus der Schwarzen feministischen Bewegung der USA und stelle die Situation mehrfach marginalisierter Gruppen in den Mittelpunkt. „Weltweit wurde jede achte Frau vor ihrem 18. Lebensjahr vergewaltigt oder erlebte einen sexuellen Übergriff“, bezog sich Schick auf eine UNICEF-Studie von 2024. Beziehe man verbal oder online erfolgte Übergriffe mit ein, sei jede fünfte Frau betroffen. Das zeige: „Die Grenzen vieler Mädchen und Frauen werden von Männern nicht akzeptiert.“

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