Vermögen und Erbschaften besteuern

11. September 2025  Politik
Geschrieben von Kreisverband

Erbschaftssteuerformular (Quelle: Finanzamt, bearbeitet)

Die Linke setzt sich für mehr Steuergerechtigkeit ein und will die Vermögensteuer wieder einführen sowie die Erbschaftsteuer für Reiche auf 60 Prozent anheben. Im Deutschlandfunk plädiert Dominika Langenmayr von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt hingegen für eine Erbschaftsteuer von 10 Prozent.

Hohe Vermögen besteuern

Die Linke fordert die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die 1997 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ausgesetzt wurde. Ab einem Vermögen von einer Million Euro sollen pro Jahr ein Prozent, ab 50 Millionen fünf Prozent gezahlt werden. Dem reichsten Zehntel der Bevölkerung gehören über zwei Drittel des gesamten Nettovermögens, während die Hälfte der Bevölkerung nicht einmal über zwei Prozent verfügen. 2011 betrug das Aufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 4,2 Milliarden Euro gerade einmal 0,16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Vermögen steuerfrei vererbt

Zahlreiche Vermögende richten sogenannte Cash-GmbHs ein, deren einziger Zweck die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Somit kann das Privatvermögen als Unternehmensvermögen deklariert und steuerfrei vererbt oder verschenkt werden. Die Linke fordert, dass alle Begünstigten einen einheitlichen Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro erhalten, Erb*innen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, minderjährige Kinder, Hinterbliebene aus einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hingegen 300.000 Euro. So wird sichergestellt, dass durchschnittliches Wohneigentum nicht besteuert wird.

Erbschaftsteuer auf 60 Prozent

Der Spitzensteuersatz der Erbschaftsteuer beträgt 60 Prozent und gilt ab einem zu versteuerndem Erbe von drei Millionen Euro zuzüglich des jeweiligen Freibetrags. Großzügige Stundungsregelungen verhindern, dass das Fortbestehen von kleinen und mittleren Unternehmen gefährdet wird. Wären Erbschaften 2011 genauso besteuert worden wie in Frankreich, hätte das Steueraufkommen hieraus über 11 Milliarden Euro betragen.

Derzeit verfassungswidrig?

„Vielen ist gar nicht klar, dass sie nie eine Erbschaftsteuer zahlen werden“, erklärte Dominika Langenmayr. Denn diese richte sich an die, die mit ihrem Vermögen über die Freibeträge kämen, aber nicht so viel haben, als das sich Konstruktionen über Familienstiftungen lohnen würden. Die zahlreichen Ausnahmen für Betriebsvermögen führten auch dazu, dass die Erbschaftsteuer regelmäßig als verfassungswidrig bezeichnet werde. „Aktuell ist ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig“, erläuterte die Professorin.

Vermögenswerte: unbekannt

Doch gäbe es eine starke Lobby im Mittelstand, der bei Reformen eine höhere Belastung fürchtet. „Wenn man die Ausnahmen streicht und auf einen geringeren Steuersatz von 10 Prozent auf alle Erbschaften geht, würde ich da weniger Probleme sehen“, positionierte Langmayr sich. Den Freibetrag sähe sie am liebsten bei 1,5 Millionen Euro. Die darüber hinaus fällig werdenden Steuern könnten auch über 10 Jahre hinweg gezahlt werden. „10 Prozent Steuern würden vermutlich eine Aufkommensneutralität bedeutet“, sagte sie. Das heißt, das Einnahmeaufkommen bei der Steuer würde wahrscheinlich gleich hoch sein wie heutzutage. „Da wir aber keine Daten über die Vermögen in Deutschland haben, wissen wir das gar nicht“, gab sie zu bedenken.

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