Wie keine andere Partei setzt sich DIE LINKE für die soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen ein. Wir verur teilen Hass, Gewalt und Ausgrenzung in jeglicher Form. Wir arbeiten aktiv am sozialen Miteinander, bei dem Unternehmer, Studenten, Angestellte, arbeitslose und geflüchtete Menschen alle gleichermaßen beteiligt und geschätzt werden.
1.1. Solidarität statt Hass – Geflüchtete und Migrant*innen integrieren, Rassismus bekämpfen
Unsere Forderungen für eine gerechtere Gesellschaft sind:
- DIE LINKE tritt für eine humane Flüchtlingspolitik ein.
- Dauerhafte Unterbringung in Sammelunterkünften lehnen wir ab.
- Wir wollen, dass Geflüchtete und ihre Familien rasch in Wohnungen, Arbeit und Bildungsmaßnahmen untergebracht werden.
- Wir unterstützen Initiativen für die Wiederherstellung eines humanen Asylrechts und anti faschistische Aktivitäten.
- Unsere Kommune soll sich selbst als Ort der Toleranz verstehen und rechtsextremen, sowie faschistischen Organisationen Veranstaltungen in kommunalen Räum-lichkeiten verwehren.
- Aufklärungs- und Begegnungsprojekte wie etwa Zeitzeugengespräche sowie inter-kulturelle Veranstaltungen sind von der Kommune zu unterstützen und zu fördern.
- Eine Zusammenarbeit mit Parteien und Gruppierungen, die eine rassistische und nationalistische Politik betreiben, kommt für uns nicht in Frage.
1.2. Hartz IV, Langzeitarbeitslose und Aufstocker*innen – soziale Defizite ausgleichen und Teilhabe ermöglichen
DIE LINKE verurteilte schon immer die menschenunwürdigen Sanktionen, welche gegen ALG II-Empfänger ver-hängt wurden. Wir halten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, diese (wenn auch nur teilweise) zu verbieten, für einen Schritt in die richtige Richtung. Doch noch immer leiden viele sozial Benachteiligte und vor allem deren Kinder. Denn ihnen wird oftmals die soziale Teilhabe oder der Zugang zu wichtigen und selbstverständ-lichen Dingen des Alltags verwehrt bleiben. Das Gerichtsurteil und das neue Bundesteilhabegesetz sehen wir als Anfang, die sozialen Defizite zumindest ein Stück weit zu reduzieren.
Für unsere Kommunen fordern wir daher:
- Finanzierung angemessener Unterkünfte für Berechtigte
- Statt 1-Euro-Jobs und Aufstockung durch das Jobcenter, Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose nach den Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes
- Qualifizierung statt Mandalas: Das Jobcenter muss Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen nach deren Mehrwert für die betroffenen Menschen auswählen und nicht Maßnahmen anordnen, nur um die Arbeitslosen-zahlen zu „reduzieren“.
- Kulturelle und sportliche Angebote der Kommune müssen für alle Bürger*innen gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig vom Geldbeutel.
- Kooperationen für gemeinsame Projekte, um eine soziale Integration zu ermöglichen
1.3. Geringverdienende – jede Arbeit verdient Wertschätzung
Der Niedriglohnsektor wächst und Leiharbeit und Werkverträge nehmen überhand. Als Folge davon können sich gerade in den Städten immer mehr Menschen ihre Wohnungen nicht mehr leisten, von Urlaub ganz zu schweigen. Durch dieses Lohn dumping maximieren Private ihre Profite – die sozialen Folgekosten trägt die öffentliche Hand und zwar durch aufstockende ALG-Leistungen, später dann durch Grundsicherung im Alter. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen auch deshalb zum Vorreiter im Kampf gegen Niedriglöhne, Tarifflucht und Befristungen werden.
- In den städtischen Betrieben müssen Tariflöhne und eine unbefristete Beschäftigung ohne Ausnahme Pflicht sein.
- Bei öffentlichen Aufträgen ist darauf zu achten, dass diese ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden.
- Statt Niedriglöhnen in unteren Entgeltgruppen wollen wir 15 Euro Mindestvergütung für kommunal Beschäftigte.
- Wir setzen uns weiterhin auf allen Ebenen für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 13 Euro ein.
- DIE LINKE setzt sich gegen verkaufsoffene Sonntage ein und gegen jede Aufweichung der Ladenschlussgesetze. Der Druck des Einzelhandels, der reinen Profitinteressen dient, darf den Arbeitnehmer*innenschutz nicht noch weiter zurückdrängen.
1.4. Bildungsoffensive – den jedes Kind hat ein Recht auf Bildung
Bildung ist ein Menschenrecht von Geburt an. Sie ist Voraussetzung dafür, dass sich Menschen selbstbestimmt entwickeln und erfolgreich an der Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse teilhaben können. Doch nach wie vor werden Menschen auf-grund ihrer Herkunft oder ihrer ökonomischen Verhältnisse massiv benachteiligt. Verschärft wird dies durch einen Mangel an Pädagog*innen. Diese brauchen sowohl eine qualifizierte Ausbildung, als auch ein unbefristetes Beschäftigungsverhält-nis. Dann können flächen deckend ein umfassendes Lehrangebot und eine gute Ausbildung junger Menschen wieder ermög-licht werden. Bildung gehört in die öffentliche Hand. Sie muss Chancengleichheit gewährleisten, Auslese verhindern und demokratische Gestaltung ermöglichen. Kinderarmut nimmt leider auch in Bayern immer mehr zu. Damit geht die Einschrän-kung von Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen einher. Kein Kind darf zurückgelassen werden! Kinderarmut zu be-kämpfen und allen Kindern und Jugendlichen gleiche Lebenschancen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Auf-gabe, zu der auch die Kommune ihren Beitrag leisten muss.
DIE LINKE fordert daher:
- Gebührenfreie Kitas
- Ein kostenloses, gesundes Schulessen, nach Möglichkeit aus regionalem Anbau, für alle.
- Zusätzliches Betreuungspersonal, um sozial und gesundheitlich benachteiligten Kindern die Teilhabe am Regelunterricht zu ermöglichen
- Kinder mit Behinderung müssen alle Bildungseinrichtungen barrierefrei betreten können
- Die Einhaltung der in der bayrischen Verfassung verankerten Lernmittel- und Gebührenfreiheit
- Die Einführung eines kostenlosen Schüler*innentickets
- Den Ausbau von Ganztagsangeboten in Grundschulen mit geeigneten Öffnungs-zeiten für arbeitende Eltern
- in fachgerechtes förder- und sozialpädagogisches Begleitsystem im Rahmen der Inklusion mit entsprechender Personalausstattung in jeder Schule
- Hygieneprodukte für Frauen und Verhütungsmittel sollen in Bildungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden
1.5. Gleichstellung der Geschlechter – denn ohne Frauen ist kein Staat zu machen
Noch immer werden Frauen schlechter bezahlt, in Bayern bekommen sie im Schnitt 27 % weniger. Insbesondere alleinerziehende Frauen arbeiten oft im Niedriglohnbereich, rund die Hälfte von ihnen ist armutsgefährdet. Im Alter droht dann Altersarmut. In kommunalen Gremien und Vorständen sind Frauen unterrepräsentiert. Das ist für uns nicht hinnehmbar! DIE LINKE setzt sich für die vollständige Gleichstellung der Frau ein.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Politische Ämter und Mandate sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.
- Kommunale Stellenausschreibungen sollen geschlechtsneutral formuliert werden, um einer möglichen Diskriminierung im ersten Auswahlverfahren entgegenzuwirken.
- In allen Kommunen müssen Frauenbeauftragte installiert werden, die mit den notwendigen finanziellen Ressour-cen ausge stattet sind, um insbesondere in den Gebieten auf dem Land gezielte Frauenförderung betreiben zu können.
- Eine angemessene Finanzierung der Frauenhäuser in der Kommune und ein flächendeckender Ausbau der Kapazitäten
- Da für DIE LINKE die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen selbstverständlich ist, sind Kürzungen von Subventionen bei Beratungsstellen, wie z. B. Pro Familia, mit uns nicht zu machen.
- Eine umfassende Beratung und Versorgung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen müssen oder wollen, muss von jeder Kommune gewährleistet werden.
1.6. Barrierefreiheit – Teilhabe ohne Einschränkungen
Wichtig ist für uns, dass sich Menschen im Alter oder mit Beeinträchtigung immer als Teil unserer Gesellschaft verstehen. Aus diesem Grund ist und bleibt Inklusion eine Querschnittsaufgabe. So stellt z.B. die „Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ der Gesellschaft die Aufgabe, in allen Lebens-bereichen Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Es geht um das Menschenrecht auf Inklusion, um eine Einbe-ziehung aller Menschen in ein gemeinsames gesellschaftliches Leben.
Deshalb fordern wir für eine barrierefreie Kommune:
- Die Möglichkeit für gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Be-hinderung, mit entsprechender personeller Aus stattung
- Die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu öffentlichen Gebäuden
- Eine Barrierefreiheit des öffentlichen Internet-Auftritts
- Gleichen Zugang zu Arbeit und Ausbildung
- Mehrgenerationenhäuser als wichtigen Ort des Austausches und der gegen-seitigen Hilfe sinnvoll ausbauen und fördern
- Infrastruktur zur Grundversorgung muss wohnortnah und bestenfalls fußläufig erreichbar sein. Wo dies nicht gelingt, ist eine gute Anbindung an den öffentli-chen Nahverkehr unerlässlich
- Unterstützung von Senior*innenvertretungen, die sich für die Interessen der älteren Bevölkerung einsetzen
- Wir wollen Sportangebote für ältere Menschen ebenso wie kulturelle Angebote entsprechend fördern, sodass diese auch für Menschen mit geringer Rente und Einkommen zugänglich sind
- Weiterer Ausbau von Beratungsangeboten im Bereich der Inklusion
1.7. Bürgerinnenbeteiligung – meine Kommune mitgestalten
Die Bürgerinnen einer Kommune wollen nicht nur alle sechs Jahre ein Kreuz bei der Wahl setzen, sondern auch grundsätzlich mitbestimmen, wie sich ihre Kommune entwickelt. Nur durch Transparenz und Teilhabe schafft man es, die Bevölkerung in allen Belangen mitzunehmen. Bürgerinnenentscheide, Bürgerinnenhaushalte, Frage-stunden, Einwohnerinnenversammlungen – es gibt genügend Werkzeuge für mehr Bürgerinnenbeteiligung, die auch von Anfang an genutzt werden sollten. Das setzt jedoch Transparenz der öffentlichen Entscheidungswege und Informationsfreiheit voraus.
Deshalb fordern wir als DIE LINKE:
- Verwaltungsinformationen und -vorgänge sollen öffentlich und digital zugänglich archiviert werden.
- Verträge mit der öffentlichen Hand müssen offengelegt werden.
- Sitzungen von Kommunal- und Kreisparlamenten sollen online live übertragen und auch öffentlich digital archi-viert werden, sodass sich Bürger*innen barrierefrei über Vorgänge informieren können.
- Die weitgehende Abschaffung nicht-öffentlicher Sitzungen im Kommunalparlament
- Die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen und Beschlussprotokolle in den Ratsinformationssystemen sowie aller sonstigen mit öffentlichen Mitteln erhobener nicht personenbezogener Daten unter einer freien Lizenz
- Die flächendeckende Einführung von Gleichstellungs- und Inklusionsbeauftragten, sowie verbindl iche Mieter*in-nenbeiräte in kommunalen Wohnungsgesellschaften
- Kommunales Wahlrecht bereits ab 16 Jahren