Mit einer dezentralen Kundgebung am Nürnberger Hallplatz machte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf die Forderungen nach 4,8 Prozent mehr Lohn aufmerksam. Dass ein Streik für bessere Bezahlung wichtig sei, konnte man sogar in den verteilten Pixi-Büchern „Streik in der Kita“ nachlesen.
mehr »Schlagwort: Soziale Gerechtigkeit
Landesparteitag und Bürgerversicherung

Am Dienstag traf sich der Kreisverband zum ersten Mal seit langem wieder zu einer Präsenz-Mitgliederversammlung im Gemeinschaftshaus des Stadtteils Vogelherd. Neben Berichten vom Landesparteitag hörten wir ein interessantes Referat zum Thema Bürgerversicherung. Zugleich durften wir auch unser jüngstes Neumitglied begrüßen.
mehr »Bernd Riexinger zu Demokratie und Stadtbegrünung

Bernd Riexinger fordert eine demokratisch-ökologische Veränderung unserer Wirtschaft, um den Anforderungen eines neuen Zeitalters begegnen zu können. Dies sagte er am Donnerstag in Schwabach bei einem Vortrag zum „Linken Green New Deal“.
mehr »„Dieses Wirtschaftssystem ist faschistisch!“

Neoliberalismus ist das rechtsextremste Wirtschaftssystem aller Zeiten. Zu diesem Ergebnis kam Diplom-Kaufmann Ulrich Seibert bei der Vorstellung seines Buches „Die Diktatur des Monetariats“ am Dienstag im Offenen Haus in Roth. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Partei DIE LINKE.
mehr »LINKE informiert über geförderten Wohnungsbau

Geförderter Wohnungsbau ist machbar! Das war das klare Ergebnis der Info-Veranstaltung der LINKEN Schwabach-Roth im Stadtteil Vogelherd. Hermann Ruttmann, wohnungspolitischer Sprecher der LINKEN.Bayern referierte zu dem Thema „Was kann die Politik für eine massive Steigerung des geförderten Wohnungsbaus tun?“
mehr »Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5.11.2019 die ärgsten Auswüchse der gängigen Praxis des SGB II mit Verweis auf das vom Staat zu gewährende Existenzminimum zwar etwas korrigiert, aber nicht abgeschafft: Leistungskürzungen von 60 oder 100 Prozent werden für grundgesetzwidrig, Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent dagegen für weiterhin zulässig erklärt; sie sollen nur flexibler gehandhabt (z.B. nicht immer gleich für drei Monate verhängt) werden. Wir begrüßen es zwar, dass das Bundesverfassungsgericht damit einen Schritt in die richtige Richtung tut, wir bedauern jedoch zugleich, dass Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher nicht generell für unzulässig erklärt werden. Das Urteil stellt einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern des Sanktionssystems bei Hartz IV dar. Es wird die bisherige Sanktionspraxis – immerhin waren im Jahr 2018 davon 904.000 Menschen betroffen, davon die meisten wegen Terminversäumnissen – zwar möglicherweise etwas abmildern, aber nicht grundsätzlich unterbinden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht uns nicht weit genug.
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