Eine angemessene und gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen ist ein grundlegendes Recht. Gerade die Aufgaben im Gesundheitswesen dürfen nicht profitorientiert ausgerichtet sein oder unter dem Zwang stehen, marktorientiert arbeiten zu müssen.
Besonders im Pflegebereich ist das deutlich spürbar. Daher muss die Würde von Pflegekräftinnen wieder etabliert werden und eine angemessene finanzielle Entlohnung deutlich oberhalb des Mindestlohnes erfolgen.
Unsere kommunalen Forderungen sind:
- Erhalt der Kreisklinik Roth mit allen Abteilungen, auch Geburtshilfe
- Erhalt des Stadtkrankenhauses Schwabach mit allen Abteilungen
- Verbleib beider Kliniken in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand, keine Auslagerung von Dienstleistungen an private Service-Gesellschaften
- Zahlen eines Mindestlohnes für Pflegekräfte von mindestens 14,50 Euro, auch in der Altenpflege, soweit dies im Einflussbereich der Kommunen liegt
- Erstellen eines verbindlichen Personalschlüssels in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und den Kliniken
- In Zusammenarbeit mit Betriebsräten, Gewerkschaften und den Kliniken Konzepte entwickeln, wie dem Pflegenotstand begegnet werden kann
- Stärkung der ambulanten Versorgung gerade im ländlichen Gebiet von Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, dabei weiterhin Unterstützung zum Beispiel durch Abbau von bürokratischen Hemmnissen, Förderung von Zweigniederlassungen
- Möglichkeiten schaffen, dass Patientinnen kurze Wege zur ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung gerade im ländlichen Bereich haben
- Unterstützung und Ausbau von ambulanten Pflegediensten, ggf. als kommunales Unternehmen, mit Zahlung eines Mindestlohnes von mindestens 14,50 Euro.
- Förderung von Projekten, die der Gesundheitsvorsorge und dem Erhalt der Gesundheit dienen