9. Energiewende

Das übergeordnete Ziel ist, so schnell wie irgendwie möglich die komplette Energieversorgung auf regenerative Energien umzustellen. Gerade der neue Klimaschutzbericht von 2019 fordert das schnellstens zu tun. Es bleibt nicht mehr viel Zeit unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Dazu gehört der Ausbau von Solar- und Windenergie, gegebenenfalls auch von Biogasanlagen (soweit dadurch nicht landwirtschaftliche Nutzflächen benutzt werden).

Bereits jetzt wird Strom im Einzugsgebiet von N-ERGIE bis zu 58 % durch erneuerbare Energien produziert. Unser Ziel ist es, dass im Gebiet des Kreisverbandes weit über 100 % regenerative Energien ausgebaut werden und sich das Einzugsgebiet mit Energie autark versorgen kann.

Die Energiewende muss sich auf drei Bereiche erstrecken, wobei Einsparungen ein wesentlicher Faktor sind:

  • Herstellung von Strom aus ausschließlich regenerativen Energiequellen
  • Einsparung von Wärme und umweltfreundliche Gewinnung von Wärme
  • Eine Verkehrswende

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Energiewende nicht zulasten einkommensschwacher Haushalte geht. Ferner müssen die großen Stromkonzerne und Netzbetreiber entmachtet werden, Privatisierungen müssen rückgängig gemacht werden, die Energieversorgung muss als ein zentraler Teil der Grundbedürfnisse des Menschen zurück in staatliche Hand kommen. Stromsperren sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar und daher komplett abzulehnen.

Unsere konkreten Forderungen sind daher:

9.1. Allgemein:

  • Ausrufen des Klimanotstandes: d.h. bei jeder Maßnahme, bei der die öffentliche Hand mitwirken kann, müssen die Auswirkungen auf das Klima untersucht und entsprechend berücksichtigt werden, sowie Beschlüsse danach ausgerichtet werden.

9.2. im Bereich Energiegewinnung

  • Ausbau der Solarenergie durch Bestückung öffentlicher Gebäude
  • Attraktive Angebote schaffen, damit jede/r Bürgerinnen sich an der Energiewende beteiligen kann. Dies kann zum Beispiel durch kommunale Genossenschaften mit Bürgerinnenbeteiligung geschehen, die dann zum Beispiel Windkraftanlagen betreiben. Die Kommunen und der Landkreis können dies zum Beispiel durch juristische Beratung und Unterstützung deutlich fördern.
  • Fortbestand von Biogasanlagen nach Auslauf der EEG-Förderung sichern

9.3. Einsparung

  • Sanierung von kommunalen Gebäuden
  • Entwickeln und Auflegen von Programmen, mit denen (auch private) Gebäude energetisch saniert werden können (z. B. Dämmung. Erneuerung von Heizungen)
  • Speziell einkommensschwache Haushalte sind bei der Energiewende durch ausführliche Beratung und finanzielle Hilfe so zu unterstützen, dass diese Haushalte die Energiewende kostenneutral durchführen können. Energetische Sanierungen sind nicht als Luxussanierungen zu werten, sie müssen für die Mieter*innen kostenneutral stattfinden.

9.4. Planung und Entwicklung

  • Bei der Neuausschreibung von Bauvorhaben ist die energetische Bauweise mit Nachweis der physikalisch messbaren Energieeffizienz als Grundkriterium in allen Planungsphasen zu entwickeln und darzustellen. Hierzu gehören:
    • optimale Dämmung (bauphysikalischer Nachweis)
    • Anwendung von nachhaltigen Baustoen
    • Heizung und Warmwasserbereitung auf Solarbasis
    • stärkere Förderung des Baus von Passivhäusern.
  • Bei der Schaffung einer Ladestruktur für Elektroautos ist die Netzbelastung zwingend zu beachten und nachzuweisen.
  • Bei der Vergabe von öentlichen und privaten Bauleistungen ist die energetische Bauweise zu einem Hauptkriterium
  • zu ent wickeln. Dasselbe gilt für Baugenehmigungen. Hierzu müssen die entsprechenden Vorgaben angepasst werden.
  • Mittelständischen Firmen, die die Energiewende voranbringen, sollen attraktive Angebote gemacht werden mit dem Ziel, sie im Gebiet anzusiedeln. (Beispiel: Firmen, die Speichermöglichkeiten für Strom produzieren)
  • Generell gilt, die Energieversorgung zu dezentralisieren, daher lehnen wir den Ausbau von Hochspannungstrassen, die nur der Gewinnmaximierung von großen Energieunternehmen und Leitungsbetreibern dienen, konsequent ab. Dafür soll ein Ausbau von Mittel- und Niedrigspannungstrassen regional erfolgen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.