SCHWABACH/GREDING – Da konnte sich Rechtsanwalt Jochen Lober (Köln) noch so sehr ins Zeug legen und auf das Recht aufs eigene Bild oder auf das Kunst- und Urheberrecht pochen: Am Ende der Verhandlung am Amtsgericht Schwabach verurteilte Richter Michael Schlögl den Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic zu 60 Tagessätzen zu 120 Euro Geldstrafe. 7200 Euro also, die Mandic bereits nach einem Strafbefehl bezahlen sollte, gegen den er aber Einspruch erhoben hatte.
„Klarer Fall“ von Nötigung
Was war geschehen? Es war am 4.Mai vergangenen Jahres, als der 40-jährige Rechtsanwalt ein AfD-Flügeltreffen in Greding (Landkreis Roth) besuchte. Laut Staatsanwalt Philip Pasch soll er einer 53-jährigen Fachjournalistin aus Nürnberg ihr Handy entrissen haben, um diese vom weiteren Filmen abzuhalten und bereits vorhandene Aufnahmen zu löschen. Trotz der mehrmaligen Aufforderung der Journalistin habe er das Mobiltelefon nicht zurückgegeben. Für Pasch ein klarer Fall von Nötigung.
Beeindruckt vom Auftreten
Die 53-jährige Zeugin sagte vor dem Gericht in Schwabach aus, dass sie sich mit dem historischen Nationalismus, aber auch mit der heutigen rechten Szene auseinandersetze und darüber schreibe. Sie sei vom energischen Auftreten des Angeklagten so beeindruckt gewesen, dass sie danach einen Schwächeanfall erlitten habe. Das Handy habe sie später von einem Polizeibeamten wieder ausgehändigt bekommen, doch Anzeige wollte sie dennoch erstatten.
Ein weiterer Zeuge, ebenfalls als Beobachter der rechten Szene unterwegs, bestätigte die Aussage der Journalistin. Mandic sei auf eine Gruppe von Journalisten zugestürmt und habe der 53-Jährigen das Handy „entrissen“, sodass sogar das Verbindungskabel zu einem Zusatzakku abgerissen sei. Das Mobiltelefon sei durch die Luft geflogen und Mandic habe darauf herumgetippt. Die Polizei sei dann dazwischengegangen.
Nun beklagte sich Mandic zwar, dass „offensichtlich nur linksextrem motivierte Zeugen“ zu dem Prozess geladen wurden. Auch Beweisanträge von Verteidiger Jochen Lober zur Anhörung weiterer, seinen Mandanten entlastenden Zeugen, lehnte das Gericht ab.
„Kein politischer Prozess“
Richter Schlögl machte dabei auch deutlich, dass „ich hier keinen politischen Prozess führe.“ Ausschlaggebend war dabei sicher, dass sich Mandic selbst noch auf den Tatvorwurf einließ und sein Verhalten als „energisch“ bezeichnete.
„Ich bin erregt, wenn wir von Linken fotografiert oder gefilmt werden“, so seine Worte. Nur dagegen habe er protestiert. Das Handy der Journalistin wegzunehmen, geschah für ihn eher in einer „fließenden Bewegung“, dann habe er das Gerät an Polizeibeamte weitergegeben.
Von Arno Heider, Nürnberger Nachrichten vom 12.11.2020