Angriff auf das Demonstrationsrecht gestoppt

23. April 2009  Politik
Geschrieben von Helmut Johach

Im Grundgesetz Art. 8 heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Mit ihrer vor der letzten Landtagswahl noch vorhandenen absoluten Mehrheit hat die CSU dieses Grundrecht per Gesetz so stark eingeschränkt, dass es faktisch nicht mehr gilt. Demonstrationen müssen in Bayern grundsätzlich mehrere Tage im Voraus angemeldet werden und die Polizei darf dabei filmen, wen und was sie will. Die Zielrichtung ist klar: Bürger, die ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrnehmen, sollen dermaßen eingeschüchtert werden, dass sie „freiwillig“ darauf verzichten. Wer unangemeldet demonstriert, landet zwar nicht gleich im Gefängnis wie in Diktaturen, aber er wird mit einem Bußgeldbescheid bedroht. Das CSU-regierte Bayern spielt(e) einmal mehr Vorreiter auf dem Weg in den Polizei-und Überwachungsstaat.

Die damals in der Opposition befindliche, inzwischen mitregierende FDP hat sich auf ihre liberale Tradition besonnen und eine Novellierung des bayerischen Versammlungsgesetzes angemahnt. Das Bundesverfassungsgericht als höchstrichterliche Instanz wollte die Novellierung jedoch nicht abwarten, sondern hat seinerseits das geltende bayerische Versammlungsrecht in mehreren Punkten für unzulässig erklärt – so eklatant ist der Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts kommt einer schallenden Ohrfeige für die bayerische Staatsregierung unter Beckstein wie Seehofer und der ihr hörigen Landtagsfraktion der CSU gleich. Eine Neufassung des Gesetzes, die das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Bayern wieder herstellt, ist jetzt auch auf Druck des höchsten deutschen Gerichts hin dringend erforderlich.

Für uns als Partei DIE LINKE ist das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit von vitalem Interesse. Wir brauchen das Recht, für einen gesetzlichen Mindestlohn, sichere Renten und eine solide Finanzpolitik und gegen sozialen Kahlschlag sowie einseitige Verlagerung der Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise auf unsere Schultern gegebenenfalls auch auf die Straße gehen zu können. Und wir wollen dabei nicht als Kriminelle behandelt werden!
Die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Einschränkungen des Rechts auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit müssen umgehend zurückgenommen werden!

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