Psychiatrien zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus

29. Juni 2021  Geschichte
Geschrieben von Kreisverband

Psychiatrische Kontinuitäten vom Kaiserreich zur NS-Euthanasie und die Praxis des „Heilens und Vernichtens“ legte Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl dar. Der Vortrag fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe „NS-Euthanasie in den mittelfränkischen Heil- und Pflegeanstalten“ des Bezirks Mittelfranken statt.

Elektroschocks für Kriegsinvaliden

„Einerseits wendeten führende Psychiater im Dritten Reich moderne Behandlungsmethoden wie die Elektrokonvulsionstherapie an, andererseits sprachen sie sich für den Massenmord an unheilbar Kranken aus“, stellte Schmuhl den Diskurs der damaligen Ärzteschaft dar. Schlüsselmomente für diese Entwicklung sieht er in den Folgen des Ersten Weltkriegs sowie dem überlasteten Wohlfahrtsstaat der Weimarer Republik. Die „heroische Therapie“, mit der man traumatisierte Soldaten wieder „fronttauglich“ machen wollte, bestanden aus Elektroschocks, Schmerz, Befehl und Gehorsam. Die sogenannten„Kriegszitterer“ wurden als willensschwache Individuen mit minderwertigen Erbanlagen gesehen.

Patient:innen verhungerten

Auch die schlechte Wirtschaftssituation hatte gravierende Folgen für Insassen von Heilanstalten. Durch die staatliche Lebensmittelrationierung kam es zu einer Ernährungshierarchie, an deren Ende Menschen in Gefängnissen oder den Pflegeanstalten standen. „Das Credo lautete: Rüstungsindustrie, nicht Geisteskranke ernähren“, fasste es Schmuhl zusammen. Die Folge waren 140.000 Tote durch Hunger, Krankheit und Kälte in den geschlossenen Stationen des Kaiserreichs.

„Wird wieder gestorben werden müssen“

Einen Aufschwung erhielt die psychiatrische Medizin in der Weimarer Republik. Methoden wie die elektrokonvulsive Therapie oder die Insulin-Koma-Therapie eröffneten neue Behandlungsmöglichkeiten psychisch Erkrankter. Die „aktivere Krankenbehandlung“ von Hermann Simon (1867-1947) band die Patient:innen durch Arbeitstherapien in die Anstaltsgemeinschaft ein, anstatt sie ruhigzustellen und ans Bett zu fesseln. Die Kehrseite waren Arbeitsdisziplin und Unterordnung in die Gemeinschaft. Für nicht arbeitsfähige Personen wie „Schwachsinnige, Krüppel, Geisteskranke“ lautete Simons Diagnose 1931: „Es wird wieder gestorben werden müssen.“ Damit wollte er verhindern, dass die gesunde Hälfte der Bevölkerung nur dazu da sei, die schwächere Hälfte zu versorgen.

Nicht hungern, sondern vernichten

Die Eugenik versprach, eine vorbeugende Maßnahme gegen die Überfüllung der Heil- und Pflegeanstalten zu sein. Das „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ (1935) und die „differenzierte Fürsorge“ der Nationalsozialisten, derzufolge Mittel nur für produktive Patient:innen bereitgestellt werden, knüpften an die arbeitsorientierten und rationalistischen Gedanken Simons an. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges radikalisierte sich der Umgang mit Patient:innen erneut: Starben 1917 Insassen wegen Nahrungsknappheit auf den Stationen, wurden sie 1939 in eigens eingerichtete Tötungsanstalten deportiert. Bis 1945 forderten die unterschiedlichen NS-Euthanasie-Programme ca. 216.000 Opfer.

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