Ende des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Bayern?

22. August 2008  Politik
Geschrieben von Helmut Johach

Kurz vor der Sommerpause hat der Landtag das neue bayerische Versammlungsgesetz trotz zahlreicher Proteste beschlossen. Mit 100 zu 45 Stimmen konnte sich die CSU nach siebenstündiger Debatte gegen die Opposition im Landtag durchsetzen. Die Gewerkschaften und viele weitere Organisationen hatten zuvor Proteste und Mahnwachen organisiert.

Über 600 Petitionen gegen das neue Versammlungsgesetz, das Demonstrationen enorm erschwert, waren kurz vor der Landtagssitzung eingegangen. Mit Geschäftsordnungstricks wurden die Eingaben einfach zurückgestellt. Es heißt, dass die Petitionen erst in der nächsten Legislaturperiode bearbeitet werden können.

Immerhin wird sich also auch der neue Landtag mit der Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit beschäftigen müssen. Das Gesetz zu ändern oder ganz zurückzunehmen, würde allerdings eine grundlegende Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Landtag voraussetzen. Auf dem Weg dorthin ist wichtig, dass DIE LINKE nach den nächsten Wahlen im Landtag vertreten ist!

Angeblich soll das neue Gesetz dazu dienen, die Demokratie gegen den Rechtextremismus zu verteidigen, indem Demonstrationen der Neonazis damit leichter verhindert und führende Leute besser erfasst werden können. Wer so argumentiert, streut aber bewusst den Bürgern Sand in die Augen, weil das Gesetz ja für alle gilt. Es ist genauso ein Maulkorb für die Gewerkschaften und alle anderen gesellschaftlichen Kräfte, die der (noch) herrschenden Staatspartei in Bayern nicht immer genehm sind, weil sie bereit sind, für die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung auf die Straße zu gehen. Auch die Bürgerinitiative in Gräfenberg, die seit Jahren ihren Protest gegen die Aufmärsche der Jugendorganisation der NPD in ihrer Stadt mit demonstrativen Gegenveranstaltungen kundtut, hat sich klar gegen die Einschränkung des Grundrechts ausgesprochen.

Die CSU ist wieder einmal ein Stück vorgeprescht, um die Demokratie zu Tode zu schützen. Wir dürfen jedoch gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht zu dem neuen bayerischen Sonderrecht sagt. Bisher hat das BVErfG nämlich immer argumentiert, dass jeder Einschnitt in das Grundrecht das ganze Grundrecht verletzt.

Einstweilen gilt es, bei der nächsten Landtagswahl mit dem Stimmzettel dafür zu sorgen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im bayerischen Landtag ändern. Alle, denen die Wahrung der Grundrechte am Herzen liegt, sollten deshalb DIE LINKE wählen!

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