Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder will nach dem Beschluss einer verschärften Abschiebepolitik gegenüber abgelehnten Asylbewerbern und der Installierung einer eigenen bayerischen Grenzpolizei noch vor der Landtagswahl, bei der die absolute Mehrheit der CSU (hoffentlich!) ins Wanken gerät, zwei weitere Gesetzentwürfe im bayerischen Landtag durchpeitschen, die es in sich haben: das novellierte bayerische Polizeiaufgabengesetz und das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Beide Gesetzentwürfe der CSU atmen denselben Geist der Schnüffelei bei Unterstellung von Gewaltbereitschaft sowie der staatlichen Repression und des präventiven Eingreifens gegenüber Menschen, die keine Straftat begangen haben.
Das neue Polizeigesetz der CSU verschafft der Polizei erheblich erweiterte Befugnisse, wie sie bisher nur die Geheimdienste bei akuter Gefahrenlage und unter Richtervorbehalt haben. Schon bei „drohender Gefahr“, d.h. auf bloßen Verdacht hin, sollen Personen durchsucht, Telefone überwacht, Computer angezapft und Cloud-Daten ausgelesen werden; Kontakte können unterbrochen und Daten verändert werden. Bei Demonstrationen soll künftig Videoüberwachung mit Gesichtserkennung praktiziert und in „verdächtige“ Gruppierungen können verdeckte polizeiliche Ermittler eingeschleust werden; hierbei gewonnene „Erkenntnisse“ werden an andere staatliche Stellen weitergegeben. Schließlich soll auch der Umgang mit Sprengmunition zu den künftigen Aufgaben der bayerischen Polizei gehören. Die für sogenannte „Gefährder“ bisher schon mögliche Präventivhaft soll bis auf drei Monate ausgedehnt werden, was mit richterlichem Beschluss mehrfach verlängert werden kann.
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz befasst sich in nur vier Paragraphen mit konkreten Hilfsmaßnahmen in Gestalt eines rund um die Uhr erreichbaren Krisendienstes; die restlichen 36 Paragraphen diskriminieren psychisch Kranke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit, indem sie die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen ohne Einwilligung der Betroffenen (sog. „Zwangseinweisung“) weitgehend mit dem Maßregelvollzug in Haftanstalten gleichsetzen. Der entscheidende Unterschied wird dabei nivelliert: Psychisch kranke Menschen in stationärer Unterbringung sind keine Straftäter; sie gefährden, wenn überhaupt, eher sich selbst als andere (z.B. Suizidgefahr bei schwerer Depression) und sie benötigen vor allem bestmögliche medizinisch-therapeutische Behandlung, nicht Videoüberwachung und Körperkontrolle, Einschränkung von Besuchen und Entzug persönlicher Habe, wie es der CSU-Gesetzentwurf vorsieht. Was die Diskriminierung durch die Bayerische Staatsregierung perfekt macht, ist die Erfassung aller in bayerischen psychiatrischen Klinken untergebrachten Personen in einer zentralen Unterbringungsdatei, deren Daten fünf Jahre lang gespeichert bleiben und Ämtern sowie der Polizei zugänglich sein sollen.
Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz und dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das psychisch Kranke wie Kriminelle behandelt, betreiben CSU und Bayerische Staatsregierung einen gefährlichen Kurs der Ausweitung von Polizeibefugnissen, wie sie seit 1945 nicht bestanden haben, der Überwachung und Kriminalisierung bisher unbescholtener Bürger und der Aushöhlung grundgesetzlich geschützter Freiheitsrechte für Menschen, die in besonderem Maß staatlicher Hilfe bedürfen. Wir als Partei DIE LINKE rufen dazu auf, sich den Protesten gegen diese Gesetzesvorhaben – u.a. am 10. Mai (Christi Himmelfahrtstag) 2018 in München – anzuschließen!