Abschiebung der in Nürnberg geborenen Sara A. kann noch gestoppt werden

20. März 2021  Regional
Geschrieben von Redaktion

Weil die Nürnberger Ausländerbehörde sich weigert, ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben, wird die in Nürnberg geborene Sara A., die aufgrund einer schweren Suchterkrankung straffällig wurde, voraussichtlich in der kommenden Woche nach Äthiopien abgeschoben – ein Land in dem sie noch nie war.

Die Nürnberger LINKE fordert Oberbürgermeister Marcus König sowie den Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch dazu auf, ein psychiatrisches Gutachten der schwer traumatisierten jungen Frau zu veranlassen. OBM König, in dessen Bereich die Ausländerbehörde fällt sowie Stadtrechtsdirektor Kuch, der als oberster Beamter dieser Behörde fungiert, sind nun gefragt, ein fachärztliches Gutachten in die Wege zu leiten. Dies ist die letzte Möglichkeit, die Abschiebung der jungen Frau zu verhindern.

Sara A. ist seit ihrem fünfzehnten Lebensjahr schwerst suchtkrank, da sie in ihrer Kindheit und Jugend von ihrem Vater schwer misshandelt wurde. Aus diesem Trauma resultiert eine Heroinsucht, die typischerweise mit Straftaten rund um den Besitz und die Beschaffung der Suchtmittel einhergeht. Statt Therapiemöglichkeiten zu erhalten, verlor Sara A. jedoch aufgrund der Ausländerbehörde Nürnberg bereits 2018 ihren Aufenthaltstitel und soll nun abgeschoben werden. Die junge Frau hatte sich sogar um einen Therapieplatz beworben, der jedoch aufgrund des Aufenthaltstitels nicht von der Krankenkasse finanziert worden war.

Die LINKE sieht in diesem Vorgehen eine Menschenrechtsverletzung

Kathrin Flach Gomez, Nürnberger Stadträtin und Landessprecherin der LINKEN. Bayern merkt an: „Es ist ein Unding, einen jungen Menschen, der hier geboren worden ist, abzuschieben. Sara kennt Äthiopien nicht und spricht die Sprache nicht. Die Dinge, die zu ihrer Straffälligkeit geführt haben, sind ihr hier, in diesem Land, passiert. Mal wieder ist das Handeln der hiesigen Ausländerbehörde an Grausamkeit nicht zu überbieten und kommt einem Todesurteil für die Betroffene gleich – und das in der sogenannten Stadt der Menschenrechte. Erst Ende Februar tagte die Jury zum Nürnberger Menschenrechtspreis und OBM König rief alle Bürger:innen der Stadt dazu auf, sich für die Menschenrechte zu engagieren. Wir fordern ihn nun auf, sich selbst für die Menschenrechte in seiner Stadt zu engagieren! Auch eine Nürnberger Ausländerbehörde hat sich an geltende Menschenrechte zu halten: Einer jungen Frau die dringend benötigte Therapie zu verweigern und sie stattdessen abzuschieben, ist eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz zementiert ist. Die Nürnberger Ausländerbehörde steht nun in der Verantwortung, schnellstmöglich ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, um die Nichtausreisefähigkeit feststellen zu können. Dieser einfache Verwaltungsakt zum Schutz der Menschenrechte von Sara A. sollte in der sogenannten Stadt der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sein und OB König kann nun selbst den Beweis antreten, dass seine Partei keine unchristliche, unsoziale Union ist.“

Nachdem bei Mimi T. ein Stopp der Abschiebung durch den öffentlichen Druck von Seiten der LINKEN nicht zu erwirken war, hatte die LINKE diesmal versucht, die Abschiebung über Bande aufzuhalten. Man hatte diesmal die Abschiebung ohne Hinzuziehung der Öffentlichkeit verhindern wollen, indem auf internen Wegen versucht wurde, das dringend benötigte Gutachten zu erwirken –diese Bemühungen waren erfolglos, da Sara A. nun bereits in eine Haftanstalt in der Nähe des Münchener Flughafens überstellt worden ist. Offenbar benötigt es nun doch den Druck von außen.

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