Aktion gegen den verkaufsoffenen Sonntag

30. April 2017  Regional
Geschrieben von Redaktion

Am 24. April 2017 fand die alljährliche Autoshow auf dem Schwabacher Marktplatz statt, die zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Schwabach und dem Umland in die Stadt gelockt hat. Aus diesem Anlass waren die meisten Autohäuser und die großen Einkaufzentren Huma und OBI, die weit ab vom Marktplatz liegen, geöffnet. Wir als Linke haben, vertreten durch unsere Vorsitzende Christiane Feldmann und unseren Bundestagskandidaten Dr. Helmut Johach, in einem Schreiben an Oberbürgermeister und Stadtrat der Stadt Schwabach gegen diese Ladenöffnung protestiert. Das Bundesverwaltungsgericht zieht in solchen Fällen nämlich enge Grenzen, die hier eindeutig überschritten wurden. Eine stichprobenartige Befragung von Huma-Kunden ergab zudem, dass etliche gar nicht wußten, warum die Läden geöffnet waren. Die Autoshow war also nur ein Deckmäntelchen für kommerzielle Interessen. Die Stadtspitze wird sich weiter mit der Rechtmäßigkeit der verkaufsoffenen Sonntage befassen müssen – wir warten nur auf den nächsten Anlass. Und auch Kirchen und Gewerkschaften haben etwas dagegen, dass der freie Sonntag zum Großeinkaufstag umfunktioniert wird.

Sonntag soll frei bleiben

Linke will Begrenzung von Ladenöffnungszeiten

Schwabach – Der Kreisverband Roth-Schwabach der Linkspartei setzt sich für den Schutz des Sonntags als gemeinsamen freien Tag für möglichst viele Menschen ein.

Insbesondere im Lichte jüngster Rechtsprechung sehen die Linken eine Neuordnung der städtischen Vorschriften für verkaufsoffene Sonntage als geboten an. Die Nachbarstadt Nürnberg habe ihre Regelungen bereits entsprechend ange­passt und in Fürth und Erlangen sei dies ebenfalls im Gespräch, sagen die beiden Linken-Chefs Christiane Feldmann und Helmut Johach. Für Schwabach kritisieren sie vor allem, dass die Öffnung laut Rechtsverordnung „im gesamten Stadtgebiet“ erlaubt wird.

In einer Entscheidung zum Ladenschlussgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2015 den Sonn- und Feiertagsschutz deutlich gestärkt. Es hat erstmalig klare Voraussetzungen formuliert, unter denen anlässlich des Marktgeschehens in einer Stadt oder Gemeinde Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise geöffnet werden dürfen.

Vielzahl von Urteilen

„Dieses Urteil hat Signalwirkung, denn es ist Maßstab für alle künftigen Entscheidungen“, sagt Christiane Feldmann. In der Folge sind bundesweit bereits eine Vielzahl von Urteilen ergangen, in denen Sonn- und Feiertagsöffnungen untersagt und die zugrunde liegenden Verordnungen aufgehoben wurden.

„Das ist für Schwabach nicht unser Ziel“, sagen die beiden Linken-Vorsitzenden. Ihren Vorstellungen zufolge soll die Stadt etwa dafür sorgen, dass ausschließlich in der unmittelbaren Umgebung der Autoshow am 23. April geöffnet werden darf. „Dies ist eines der wesentlichen Kriterien, die sich aus dem Urteil ergeben“, so Johach. Danach muss die Ladenöffnung in der Regel auf das räumliche Umfeld der Veranstaltung beschränkt werden.

 

Besonderer Sonntag

„Nur dort, wo aufgrund der Veranstaltung mit erhöhtem Besucheraufkommen zu rechnen ist, dürfen auch Ladenöffnungen vorgenommen werden.“ So sei das Urteil zu interpretieren. Dass Obi und Huma ebenfalls geöffnet haben dürfen, ist nach Ansicht der Schwabacher Linken damit nicht zu vereinbaren. Hinzu komme in diesem Jahr, dass die Autoshow exakt am ersten Sonntag nach Ostem platziert sei, dem im Kirchenjahr besondere Bedeutung zukomme. „Der weiße Sonntag wird auch Barmherzigkeitssonntag oder – Kleinostern genannt“, so Theologe Helmut Johach.

Laut Darstellung der Linken hat indes das bayerische Sozialministerium durch eine Bekanntmachung bereits 2004 den Städten und Gemeinden eine ähnliche Regelung empfohlen. „Die Freigabe sollte sich zumindest örtlich auf die Bezirke beschränken, in denen die Veranstaltung stattfindet oder sich wenigstens auswirkt“, hieß es damals aus München.

Stadtverwaltung prüft

Dennoch hat der Stadtrat 2006 eine Rechtsverordnung beschlossen, die das gesamte Stadtgebiet für eine sonntägliche Ladenöffnung anlässlich eines Markts oder einer Messe freigibt. „Das war also schon vor dem Urteil kritisch, nun aber ist es wohl endgültig nicht mehr haltbar“, so Johach und Feldmann.

Mit einer entsprechenden Forderung haben sich die Linken an den Schwabacher Oberbürgermeister ebenso gewandt wie an die beiden großen Kirchen.

„Die Schwabacher Stadtverwaltung hat die Problematik erkannt und prüft derzeit, inwieweit Anpassungen der gültigen Rechtsverordnung erforderlich sind“, hat OB Matthias Thürauf geantwortet.

Laut Schreiben vom 5. April an die Dekanate und Prodekanate hält der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015 für „erfreulich“.Robert Schmitt

Quelle: Schwabacher Tagblatt, 13.04.2017

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