Über die Anziehungskraft, aber auch mögliche Probleme von Wohnprojekten klärte Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel bei einem Online-Stammtisch des Regio Markt e.V. auf.
Frankfurt und Schwabach
„In München, Frankfurt oder Hamburg – in vielen deutschen Großstädten sind Wohnprojekte etabliert“, gab Majchrzak-Rummel einen Überblick über die aktuelle Situation in Deutschland. Seit 10 Jahren begleitet sie im gesamten Bundesgebiet verschiedene Wohnprojekte. Schwabach sei zwar keine Millionenmetropole, doch auch hier gäbe es erste Versuche hin zu gemeinschaftlichem Wohnen, erklärte sie. 2015 wurde beim Bau des Mehrgenerationenhauses an der Kreuzwegstraße das Projekt „Miteinanderwohnen“ ins Leben gerufen, bei dem die verschiedenen Parteien über einen Gemeinschaftsraum für alle verfügen. Investor und Vermieter des Projekts ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau, mehrere Wohneinheiten werden kommunal gefördert.
Cluster-Wohnen und Innovielien
Dass gemeinschaftliche Wohnprojekte sinnvoll sind, zeigen die Zahlen. Durchschnittlich hat jede Person in Deutschland 56,5 m² Wohnfläche zur Verfügung, 41 Prozent gelten als Ein-Personen-Haushalte. Wohnt man in Gemeinschaften, können Küche, Wohnzimmer oder Waschräume von allen genutzt werden – das spart Fläche. Als „Cluster-Wohnen“ bezeichnet man eine Form der Architektur, bei der Privatwohnungen mittels Gemeinschaftsräumen zusammenfinden. „Innovielien“ ist ein Mix aus Wohnungen, Büros und Dienstleistungs-Geschäften in einem Wohnkomplex. Solch ein Konzept fördere die soziale Durchmischung, verbinde Wohnen und Arbeiten sowie Privat und Öffentliches, erläuterte Majchrzak-Rummel.
Kommunen haben Spielraum
Häufig fänden sich interessierte Menschen auf Wohnprojekt-Plattformen wie Der Hof e.V. zusammen. Zur Umsetzung des neuen Wohnens bedürfe es jedoch fachlicher Expertise, vor allem aus dem Bereich des Steuerrechts sowie im Umgang mit Bankinstituten, erläuterte die Beraterin. Eine Finanzierungsmöglichkeit stelle etwa das Mietshäuser Syndikat dar, eine GmbH, die Mitglieder nach festgelegten Regeln unterstützen kann. Aber auch den Städten käme eine wichtige Rolle zu. „Kommunale Flächen können an Wohnprojekte ausgewiesen werden, um dem Boden nicht dem Freien Markt und Spekulant*innen zu überlassen“, erklärte Majchrzak-Rummel. In einem Konzeptvergabeverfahren müssen die einzelnen Projekte nun nachweisen, über das bestmöglichste Konzept (z.B. Mobilität, Barrierefreiheit, Durchmischung der Gruppe) zu verfügen. Ist der Zuschlag erfolgt, habe die Gemeinschaft nun 24 Monate Zeit, um die Finanzierung des Grundstückes zu ermöglichen sowie sich eine geeignete Rechtsform zu geben.
Gemeinwohl und Recht auf Wohnen
Ziel vieler Wohnprojekte sei oft ein gemeinwohlorientiertes Wohnen. Das bedeute, die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Dies ist auch in der Forderung nach „Nachhaltigen Städten“ (Nr. 11 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen) enthalten. Ähnliches lasse sich aus Art. 106 der Bayerischen Verfassung ableiten, der den Anspruch auf Wohnen sowie geförderten billigen Volkswohnungsbau festschreibt.
Weiterführende Links
- Wohnprojekte Portal https://www.wohnprojekte-portal.de/home/
- Miteinanderwohnen Schwabach https://www.gewobau-schwabach.de/wohnen/miteinanderwohnen
- Wohnprojekte alt und jung Nürnberg https://www.wohnprojekte.org/
- Spiegelfabrik Fürth http://spiegelfabrik-fuerth.de/wohnen/
- Miterlebt Erlangen https://miterlebt.de/
- RaumTeiler Erlangen https://www.wohnprojekt-raumteiler-erlangen.de/
- Mietshäuser Syndikat https://www.syndikat.org/de/
- Stiftung Trias https://www.stiftung-trias.de/home/