Hartz IV wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Höhe der Grundsicherung intransparent und nicht sachgerecht berechnet und begründet ist. Es liegen viele Berechnungen für die Höhe der Grundsicherungsleistungen von Wohlfahrtsverbänden, Erwerbsloseninitiativen und Wissenschaftlern vor – sie liegen zwischen 412 Euro und 674 Euro. Mehr »