Hartz IV wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Höhe der Grundsicherung intransparent und nicht sachgerecht berechnet und begründet ist. Es liegen viele Berechnungen für die Höhe der Grundsicherungsleistungen von Wohlfahrtsverbänden, Erwerbsloseninitiativen und Wissenschaftlern vor – sie liegen zwischen 412 Euro und 674 Euro.
Intransparenz und politische Festlegungen
Die veröffentlichte Höhe der Regelleistung von 364 Euro wurde bereits im Jahr 2008, also zwei Jahre vor der Auswertung der Daten für die jetzige Berechnung im Siebenten Existenzminimumsbericht politisch festgelegt.
Es werden die Ärmsten der Armen als Grundlage der Berechnung herangezogen: Waren es ehemals die untersten 20 Prozent, sind es jetzt die untersten 15 Prozent der Einkommenshierarchie. Es werden keine Personen aus dieser so genannten Referenzgruppe herausgerechnet, die Einkommen unterhalb des derzeitigen Existenzminimums haben (verdeckte Arme). Es wird kräftig an den einzelnen zugestandenen Regelsatzpositionen gedreht (kein Geld für Urlaubsübernachtung, Zimmerpflanzen und Schnittblumen sowie alkoholische Getränke – Geburtstagsgeschenke oder ein Glas Wein für die Gäste der Geburtstagsfeier sind also nicht drin).
Erhöhung der Regelleistung um fünf Euro?
Schon 2008 hatte der reale Kaufkraftwert der Regelleistung 22 Euro verloren, fünf Euro mehr kompensiert nicht mal diesen Kaufkraftverlust.
Gesellschaftliche Teilhabe mit Hartz IV?
Für den öffentlichen Nahverkehr gibt es monatlich 18,41 Euro, also etwa zehn Fahrten im Monat, für Zeitungen 6,53 Euro, also zehn Zeitungen im Monat. Auswärts essen mit Freunden ist maximal einmal drin, dafür gibt es monatlich 5,99 Euro.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig das Existenz- und Teilhabeminimum als individuelles Grundrecht bestimmt und klargestellt hat, dass kein Hilfebedürftiger auf Leistungen anderer verwiesen werden kann, auf die er keinen Rechtsanspruch hat, wird von der Bundesregierung weiterhin das verfassungswidrige Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft aufrechterhalten. Stiefkinder und Lebenspartner bleiben somit weiterhin auf nicht einklagbare Leistungen, die über das Unterhaltsrecht hinausgehen, angewiesen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass das Grundrecht auf das Existenz- und Teilhabeminimum ald dem Grunde nach unantastbar und stets der gesamte Bedarf für die Sicherung der Existenz und Teilhabe zu decken ist, wird verfassungswidrig an Sanktionen und Leistungskürzungen festgehalten; wird der repressive Charakter von Hartz IV sogar noch verschärft.
DIE LINKE fordert:
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Hartz IV muss weg!
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Einführung einer sanktionsfreien und bedarfsdeckenden Mindestsicherung!
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Wir brauchen eine Kommission, die das menschenwürdige Existenzminimums transparent und sachgerecht begründet.