Beiträge vom November 2019

LINKE informiert über geförderten Wohnungsbau

20. November 2019  Politik

Geförderter Wohnungsbau ist machbar! Das war das klare Ergebnis der Info-Veranstaltung der LINKEN Schwabach-Roth im Stadtteil Vogelherd. Hermann Ruttmann, wohnungspolitischer Sprecher der LINKEN.Bayern referierte zu dem Thema „Was kann die Politik für eine massive Steigerung des geförderten Wohnungsbaus tun?“

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Schwabach erinnert an Reichspogromnacht

11. November 2019  Regional

„Schwabach ist judenfrei – 24. November 1938“. Diesen Satz liest Kulturbürgermeister Dr. Roland Oeser an der Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht am Schwabacher Rathaus vor. „Viele haben weggeschaut und nichts gesagt, als Mitbürger ausgegrenzt und schließlich abgeholt wurden“, sagt er in Bezug auf die Nacht vom 8. auf den 9. November 1938. Damals brannten deutschlandweit die Synagogen, wurden jüdische Geschäfte geplündert, Menschen verschleppt oder in den Selbstmord getrieben. Auch in Schwabach seien zwei jüdische Bürger verhaftet worden. Das Attentat von Halle a.d. Saale auf eine jüdische Synagoge zeige uns auch 2019, dass Hass gegen Juden in unserer Gesellschaft da sei, spannt er den Bogen in die Gegenwart. „Wir müssen den Antisemiten und Identitären entgegentreten und unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen schützen“, ruft Oeser den zahlreichen Menschen auf dem Marktplatz zu.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen

06. November 2019  Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5.11.2019 die ärgsten Auswüchse der gängigen Praxis des SGB II mit Verweis auf das vom Staat zu gewährende Existenzminimum zwar etwas korrigiert, aber nicht abgeschafft: Leistungskürzungen von 60 oder 100 Prozent werden für grundgesetzwidrig, Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent dagegen für weiterhin zulässig erklärt; sie sollen nur flexibler gehandhabt (z.B. nicht immer gleich für drei Monate verhängt) werden. Wir begrüßen es zwar, dass das Bundesverfassungsgericht damit einen Schritt in die richtige Richtung tut, wir bedauern jedoch zugleich, dass Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher nicht generell für unzulässig erklärt werden. Das Urteil stellt einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern des Sanktionssystems bei Hartz IV dar. Es wird die bisherige Sanktionspraxis – immerhin waren im Jahr 2018 davon 904.000 Menschen betroffen, davon die meisten wegen Terminversäumnissen – zwar möglicherweise etwas abmildern, aber nicht grundsätzlich unterbinden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht uns nicht weit genug.

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