1946 sprach sich eine überwältigende Mehrheit der Bürger*innen Hessens für eine Vergesellschaftung des Bergbaus, der Eisen- und Stahlproduktion, der Großbanken und Versicherungsunternehmen aus. Die aktuelle Ausgabe von LuXemburg. Gesellschaftsanalyse und linke Praxis (1/2022) beschäftigt sich unter dem Titel „Besitz ergreifen“ mit dem Thema Vergesellschaftung.
Volksabstimmung über Vergesellschaftung
Am 1. Dezember 1946 wurde der Artikel 41 der Hessischen Verfassung per Volksabstimmung mit 72 Prozent angenommen: „Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden (1) in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft, das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen, (2) vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet: die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt.“
Genossenschaften statt Staatskapitalismus
Der Artikel 41 galt als Ausdruck einer notwendiger Demokratisierung, um eine erneute Gewaltherrschaft von Faschismus und Kapital zu verhindern. Der Gleichschaltung unter dem Willen der einen Partei und dem Interesse des Großkapitals wurde die freie Assoziation von Menschen in Genossenschaften entgegengesetzt. Gefordert wurde in Abgrenzung zu einer lediglich die Eigentumsverhältnisse verändernden Verstaatlichung (Sowjetunion) ein konkretes, wirtschaftsdemokratisches Organisationsprinzip. Deswegen sprachen sich 72 Prozent der Menschen für eine Überführung von individuellem Privateigentum an Produktionsmitteln hin zu einem Eigentum von Gesellschaften aus.
Union und USA: Kapitalismus
Die damalige SPD-CDU-Koalitonsregierung zerstritt sich und am 6. Dezember 1948 verbot die US-Militärregierung die Sozialisierung der Braunkohlebergwerke und der Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie.
Weiterführende Links:
- Luxemburg (1/2022): Der kurze Winter der Wirtschaftsdemokratie – https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/winter-der-wirtschaftsdemokratie/