Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Verfassungsschutz in Bayern unsere Partei observiert, weil wir angeblich im Verdacht stehen, verfassungswidrige Ziele zu verfolgen. Der CSU-Innenminister Herrmann hat sich in diesem Sinne geäußert und CSU-Generalsekretär Dobrindt hat sich sogar zu der Behauptung verstiegen, DIE LINKE gehöre aus Verfassungsschutzgründen verboten. Wir lassen uns dadurch jedoch nicht einschüchtern, sondern fragen: Was soll mit den Schnüffelmethoden gegen unsere Partei bezweckt werden? Wozu dient der Verfassungsschutz und wer schützt die Verfassung in Wirklichkeit?
Klar ist, dass die Schnüffelpraxis vor allem der Diffamierung der LINKEN dient. Der Verfassungsschutz als dem Innenministerium nachgeordnete Behörde ist ein Instrument zur Durchsetzung politischer Ziele, die durch die sich immer noch als staatstragend verstehende CSU vorgegeben werden. Kein Wunder, dass man deshalb besonders argwöhnisch nach links äugt, während man auf dem rechten Auge blind ist. So wurde noch vor nicht allzu langer Zeit etlichen angehenden Lehrern hier in Franken die Übernahme in den Staatsdienst verweigert, weil die Schnüffler vom Verfassungsschutz herausgefunden hatten, dass deren Namen auf einer „Linken Liste“ standen. Bei der rechtsradikalen Mordserie, der allein in Nürnberg drei ausländische Mitbürger zum Opfer fielen, wurde dagegen trotz hinreichender Verdachtsmomente noch nicht einmal der Versuch unternommen, in Richtung der Neonazi-Szene zu ermitteln, stattdessen wurden die Opfer und ihre Familien verdächtigt. Wenn der Verfassungsschutz derart einseitig gepolt ist, dass er alle Äußerungen der LINKEN minutiös registriert, während er die Aufklärung rechter Gewaltkriminalität behindert und möglicherweise noch die Täter schützt, dann hat er seine völlige Inkompetenz erwiesen und gehört am besten ganz abgeschafft!
Man könnte natürlich noch weiter fragen, wer hier eigentlich die Verfassung schützt. In der Bayerischen Verfassung heißt es z.B.: „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtschutz.“ (Art. 158.) „Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.“ (Art. 166, Abs. 2.) „Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtwidrig und nichtig.“ (Art. 151, Abs.2.) Und: „Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.“ (Art. 157, Abs.2.) Wenn DIE LINKE für existenzsichernde Mindestlöhne und gegen ausufernde Leiharbeit kämpft, wenn sie sich gegen die Privatisierung öffentlichen Eigentums wendet und die Spekulationsgeschäfte der Banken anprangert, die mit der Kürzung von Sozialleistungen bezahlt werden, dann tritt sie für genau diese Forderungen der Bayerischen Verfassung ein, während die herrschenden Parteien, allen voran die CSU, seit Jahren daran arbeiten, dass sich die gesellschaftliche Realität immer weiter von verbindlichen Verfassungsgrundsätzen entfernt.
Die Folgerung kann also nur lauten: Lasst Euch durch die Verdächtigungen eines rechtslastigen Verfassungsschutzes nicht beeindrucken, sondern wählt beim nächsten Mal DIE LINKE als diejenige Partei, die die Verfassung wirklich beim Wort nimmt, oder besser noch:
Weitere Informationen über unseren Bundestagskandidaten Dr. Helmut Johach finden Sie in seinem Wahlkampf-Flyer, er kann hier als PDF heruntergeladen werden.