Entscheidung in Kassel: Klassenfahrten müssen künftig komplett bezahlt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Arge und Optionsbehörden müssen die Zuschüsse bei mehrtägigen Fahrten ungemindert übernehmen. Die Urteilsbegründung lautete: Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden. (Az.: B 14 AS 36/07 R)