Radikalenerlass: Damals und heute

31. Januar 2022  Politik
Geschrieben von Kreisverband

Mit einer Kundgebung am Schlossplatz Erlangen erinnerten GEW und die Junge Linke an den Radikalenerlass von 1972. Obwohl es laut Verfassungsschutz 1971 mehr Rechte als Linke im Staatsdienst gab, sorgte der Erlass dafür, dass junge Linke als „Radikale“, „Extremisten“ oder „Verfassungsfeinde“ vom Staatsdienst ausgeschlossen wurden.

Vergehen: Studierendenparlament

Friedrich Sendelbeck erinnerte sich. Der Lehramtsanwärter sollte 1977 nach seinem 1. Staatsexamen eigentlich an das Christian-Ernst-Gymnasium in Erlangen gehen. Der Verfassungsschutz hatte jedoch fünf „Sachverhalte“ aufgedeckt, die gegen Sendelbecks Verfassungstreue sprachen. Das heißt, er durfte den Vorbereitungsdienst nicht antreten. „Von den fünf Punkten waren vier falsch“, erläuterte der heutige Vorsitzender GEW Nürnberg. So schrieb der Geheimdienst etwa, der Student hätte an einer politischen Veranstaltung im Forchheimer Jugendzentrum teilgenommen – allerdings war der Jugendtreff zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gebaut. Einzig die Teilnahme an den Wahlen zum Studierendenparlament traf zu. Doch stellt einen die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts in einer parlamentarischen Demokratie gleich in den Verdacht, ein Feind der demokratischen Grundordnung zu sein oder zeichnet dies nicht aktive Demokrat*innen aus? Sendelbeck kann alle jungen Menschen, die nicht den vierseitigen Fragebogen zur Verfassungstreue unterschreiben wollen, beruhigen. Niemand könne sie zwingen. Die einzige Folge sei eventuell, dass der Verfassungsschutz „ermittelt“, ob etwas gegen die Person vorliegt. Die Antwort lautet zu fast 100 Prozent: Nein.

Verfassungsschutz: antidemokratischer Verein

Josefine Taucher von der Linken Erlangen ging auf ein aktuelles Beispiel ein. Thomas Goes und Maren Kaminski (beide Die Linke Niedersachsen) waren 2007 bis 2013 vom Verfassungsschutz beobachtet worden. 2020 wurden sie von dem Dienst darüber informiert, eine Einsicht in die Akten wurde jedoch erst nach neun Monaten und der Zuhilfenahme eines juristischen Beistands gestattet. Ihr „Vergehen“: Beide hatten an Landtagswahlen kandidiert und an Mitgliederversammlungen ihrer Partei teilgenommen. Diese Erkenntnisse können auch durch das Einschleusen von V-Leuten im direkten Umfeld der Politiker*innen gewonnen worden sein. Parteivorsitzende Janine Wissler dazu: „Dieser Überwachungsapparat ist […] ein antidemokratischer Verein.“

Fragebogen statt Radikalenerlass

Obwohl Bayern als letztes Bundesland den Radikalenerlass 1991 abschaffte, wird seit 30 Jahren ein Fragebogen zur Verfassungstreue ausgegeben, erläuterte Mchitar Mkhitaryan, Mitglied im Jugendparlament Erlangen. „Dr. Angela Merkel dürfte nicht an einer bayerischer Uni arbeiten, da sie ehemaliges Mitglied der Freien Deutschen Jugend (Jugendorganisation der DDR) war“, brachte er die Folgen dieser Abfrage pointiert auf den Punkt.

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