Eigentum verpflichtet zum Wohle der Allgemeinheit, so schreibt es das Grundgesetz vor.[1] Aber wie ist es in der Realität bei uns in Deutschland darum tatsächlich bestellt? Dient der Reichtum von Millionären und Milliardären auch dem Wohle der Allgemeinheit?
Denn eines ist klar: Die Tatsache, dass einige Menschen überhaupt zu solch großen Wohlstand gekommen sind, hat nicht nur etwas mit privatem Unternehmergeist zu tun, sondern beruht auch auf einer ausgezeichneten Infrastruktur und der Leistung hervorragend ausgebildeter Arbeitnehmer. Dabei wird die Bereitstellung eines ausgebauten Netzes von Straßen und anderer Verkehrswege, sowie die kostenfreie Ausbildung an Schulen und Universitäten als Gemeinschaftsaufgabe verstanden, während die aus diesen guten Bedingungen resultierende Vermögen zunehmend als „Privatsache“ hingestellt werden. Und während Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sich mit ihren Steuern über Gebühr an diesen Kosten beteiligen (müssen), gilt dies nicht für leistungslose Einkünfte wie Schenkungen und Erbschaften. Dabei werden in Deutschland bis zum Jahr 2020 Vermögen im Wert von 2,6 Billionen Euro vererbt oder verschenkt![2] Gelänge es, die wirklich Vermögenden – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – stärker an den Kosten zu beteiligen, könnten Bezieher geringer und mittlerer Einkommen entsprechend entlastet werden, denn starke Schultern können auch mehr tragen!
Dazu ein Beispiel aus meinem Leben: Wir hatten in unserer Stiftung im Jahr1981 durch eine Betriebsvereinbarung eine Direkt-Lebensversicherung mit dem Arbeitgeber vereinbart. Die zuständigen Krankenkassen und der Gesetzgeber haben uns damals versichert, dass wir keine Krankenversicherung für diese Lebensversicherung bezahlen müssten. Doch im Jahr 2006 – inzwischen war ich Rentner – konnte ich erleben, was solche Versprechen wert sind: Plötzlich musste ich für meine Lebensversicherung von 48.700 Euro noch um die € 7.680 als Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen! Beschlossen hat dies die Regierung Kohl im
Jahr 1994.
Das Bundessozialgericht war hier der Meinung, dass wir dies zum Wohle der Allgemeinheit hinnehmen müssten. Wenn nun aber DIE LINKE eine sozial gerechte Erbschaftssteuer, nach Abzug eines großzügigen Freibetrags fordert, lehnen CDU und FDP dies als Enteignung ab. Dasselbe gilt auch für eine Reichensteuer oder für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 43% auf 50% (also um lediglich 7 Prozentpunkte). Wenn sich Millionäre und Banker an gemeinschaftlichen Kosten beteiligen sollen, heißt es, dies sei eine nicht zu duldende Enteignung, aber wenn ein Durchschnittsrentner16% abgeben muss, so ist dies offensichtlich in Ordnung. Was für eine soziale Ungerechtigkeit!
Dies ist nur ein kleines Beispiel. Immer wieder werden die wirklich Vermögenden geschont, während die Masse der Bevölkerung aus kleinen und mittleren Einkommen für die
Allgemeinheit zahlt!
Und wie sieht es mit der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aus? Bei der privaten Rentenversicherung sorgt sich jeder nur um sich selbst, und bei der Krankenversicherung soll am Ende noch jeder unabhängig vom Einkommen den gleichen Beitrag zahlen, wie bei der Kopfpauschale, also der Banker soviel wie eine Verkäuferin! Die Steuern von Geringverdienern nimmt der Staat gerne, aber verliert man seine Arbeit und ist auf Hartz-IV angewiesen, wird so getan, als sei dies unanständig, und man wird wie ein Bittsteller behandelt! Was tun andere Parteien für Leiharbeitnehmer und Minijobber? Sie verschaffen der Wirtschaft hohe Gewinne, aber im Alter lässt man sie im Stich! Ist dies alles gerecht? Entscheiden Sie einfach selbst bei Bezirks- und Landtagswahl am 15. und der Bundestagswahl am 22. September!
[1] Grundgesetz, Art. 14 (2)
[2] Vgl. hierzu: http://www.linksfraktion.de/themen/erbschaftsteuer/