Zum 1. Januar 2009 soll das Kindergeld zum ersten Mal seit 7 Jahren wieder erhöht werden. Angesichts allgemein gestiegener Lebenshaltungs- und Schulkosten mag dies manchem zwar nur wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein vorkommen, aber immerhin: Zahlreiche Familien können sich darüber freuen.
Nicht so die Familien, die von Hartz-IV leben müssen. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld nämlich von den Hartz-IV- Regelsätzen komplett wieder abgezogen. Von der Erhöhung kommt also gerade bei den Familien, die es am nötigsten hätten, kein einziger Cent an. Mit diesem familienpolitischen Tiefschlag – einer Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit – zeigt die von CDU und SPD bestimmte Bundesregierung wieder einmal, wo sie steht, wessen Interessen sie vertritt und für wen sie da ist. Anstatt das Kindergeld wenigstens für alle Familien gleichermaßen zu erhöhen (gerecht wäre aus unserer Sicht, es bei den überproportional gut Verdienenden zu streichen und bedürftigen kinderreichen Familien einen erhöhten Betrag zukommen zu lassen) nimmt sie bei den Ärmsten der Armen mit der einen Hand, was sie mit der anderen gibt. Gleichzeitig werden jedoch Milliardenkredite für die „notleidenden“ Banken und ihre Manager locker gemacht. Den einen wird das Geld auf Kosten des Steuerzahlers nachgeschmissen, bei den anderen steckt der Staat den fälligen Erhöhungsbetrag in die eigene Tasche.
Die Folgen kann sich jeder ausmalen: Die Kinderarmut wird in Deutschland weiter zunehmen, immer weniger Familien, die auf ALG II bzw. staatliche Zuschüsse zum Familieneinkommen angewiesen sind, werden in der Lage sein, die Kosten für Kleidung, gesunde Ernährung und Schulbesuch ihrer Kinder aufzubringen, geschweige denn für Hobbies und kulturelle Bedürfnisse etwas abzuzweigen. Die Ungerechtigkeit bei der geplanten Erhöhung des Kindergeldes trägt dazu bei, die Kluft zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft zu vergrößern und die Lebenschancen von Kindern aus sozial schwachen Familien zu beschneiden.
Die zum 1. Januar 2009 geplante Erhöhung des Kindergeldes muss in voller Höhe an die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen weitergegeben werden!