50 Jahre Berufsverbote

03. Februar 2022  Politik
Geschrieben von Kreisverband

Quelle: CDU. Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP). CC-BY-SA 3.0

Über die Auswirkungen des Radikalenerlasses am Beispiel der Hansestadt Hamburg sprach Dr. Alexandra Jaeger von der dortigen Forschungsstelle für Zeitgeschichte. Die Veranstaltung ist Teil einer Reihe, die vom Bund demokratischer Wissenschaftler*innen (BdWi), DGB Bildungswerk Bayern, dem Kurt-Eisner-Verein sowie der GEW Bayern organisiert wurde.

NPD ja, DKP nein

Obwohl der Erlass, den Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) am 28. Januar 1972 zusammen mit den Innenministern der Länder beschlossen hatte, kein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift war, sollte er weitreichende Konsequenzen haben. Denn damit begründete der Zweifel am Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) das Ablehnen eines Anstellungsantrags. Noch 1967 war ein ähnliches Vorgehen gegen Mitglieder der NPD, von denen viele als Polizeibeamte arbeiteten, abgelehnt worden. Da die rechtsextreme Partei vom Bundesverwaltungsgericht nicht verboten sei, dürfe der Zugang zum Öffentlichen Dienst aufgrund einer Parteienmitgliedschaft nicht untersagt werden.

3,5 Mio. Menschen überprüft

Doch fünf Jahre später gab es keine solche Skrupel mehr. Wer Mitglied im marxistischen Studentenbund „Spartakus“, in der von der DDR finanzierten DKP oder in einer der maoistisch orientieren K-Gruppen war, und in Kindergarten oder Schule arbeiten wollte, musste mit Schwierigkeiten rechnen. In der gesamten Bundesrepublik wurden rund 3,5 Millionen Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft. So wurde die Schriftstellerin Ulla Hahn vor den Senat der Hansestadt geladen, da ihre DKP-Mitgliedschaft den Lehrauftrag gefährdete, den die Germanistin an der Universität inne hatte. Als „verfassungsfeindlich“ listete der Verfassungsschutz die Tätigkeit als Kreisvorstand und Delegierte sowie die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung auf.

Regelanfragen und Ablehnungen

In Hamburg kam es zwischen 1971 und 1978 zu etwa 100.000 Regelanfragen. 88 Personen wurde die Einstellung ins Referendariat o.ä. verweigert, auch wenn sie sich bei den Anhörungen zur fdGO bekannten und unterstützende Referenzschreiben von Universitätsdozierenden vorweisen konnten. Eine Lehramtsanwärterin, die 1975 zum Referendariat abgelehnt wurde, klagte vor dem Arbeitsgericht und bekam 1982 recht, ihre Ausbildung anzutreten. Die Lehrerin Lehrerin Dorothea Vogt verlor ihre Stelle aufgrund ihrer DKP-Zugehörigkeit. 1995 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dies verstoße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit.

Öffentlicher Protest

Protest gegen den Radikalenerlass formierte sich mit der Initiative „Weg mit den Berufsverboten“, in den Medien (z.B. Die Zeit) oder Parteien (SPD, FDP). Auch die Universitäten beklagten, das Prozedere fördere ein Klima der Verunsicherung, Einschüchterung und Selbstzensur unter den Studierenden. Hamburgs Erster Bürgermeister Hans-Ulrich Klose stellte die Anfrage für Lehrkräfte 1978 mit den Worten „Lieber stelle ich 20 Kommunisten ein, als dass ich 200.000 junge Menschen verunsichere“ ein. In den nächsten Jahren folgten sowohl der Bund als auch die sozialdemokratisch regierten Länder. Nach dem Ende der DDR schaffte auch Bayern die Regelanfrage ab – seit 1992 müssen Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst nun einen „Fragebogen zur Verfassungstreue“ ausfüllen.

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