Erlangen-Nürnberg: Universität abrüsten!

10. Mai 2022  Regional
Geschrieben von Kreisverband

Über intransparente Drittmittelprojekte von Rüstungsunternehmen an deutschen Hochschulen und einem mehrjährigen Forschungsvorhaben zu Panzerungskeramik und verbesserten ballistischen Eigenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg ging es in einem Vortrag zur Zivilklausel. Die Veranstaltung war Teil der Reihe „FAU abrüsten“ und wurde von den GEW-Studis organisiert.

Verpflichtung für den Frieden

Nach dem Zweiten Weltkrieg, während des Zweiten Golfkriegs, aber auch in den letzten Jahren gaben sich immer mehr Hochschulen eine Zivilklausel. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, nicht für militärische Organisationen oder Ziele zu forschen. Neben einzelnen Universitäten gibt es mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen drei Bundesländer, die diese Vorgabe per Hochschulgesetz für alle Einrichtungen festgeschrieben haben. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) schrieb solch einen Passus 2016 in ihr Leitbild.

Zahnloser Tiger?

Eine Transparenzklausel verpflichtet, alle Geldgeber eines Projekts, etwa private Rüstungsunternehmen oder das Bundesministerium für Verteidigung (BMfV), offenzulegen. Eine Zivilklausel legt fest, dass Forschung keinen militärischen Zwecken dienen darf (Verbotsklausel). Eine Friedensklausel fordert dazu auf, Wissenschaft für das Gemeinwohl und den globalen Frieden zu nutzen (Gebotsklausel). Je nach politischem Willen ist dies im landesweit geltenden Hochschulgesetz, in der Grundordnung der einzelnen Universität, in Leitbild oder Präambel der Hochschule festgehalten. Letztgenannte sind rechtlich jedoch nicht bindend, sondern haben bloßen appellativen Charakter.

Drittmittel und Forschung

Laut dem Bildungsfinanzbericht 2021 finanzieren sich Hochschulen aus Zuweisungen bzw. Ausgaben des Trägers (Land/Bund, privat), Verwaltungseinnahmen sowie öffentlichen und sonstigen Drittmitteln, wobei letztere 13 Prozent der Gelder ausmachten. An der FAU waren rund 45 Prozent der Forschungsausgaben drittmittelfinanziert, stammten somit von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus Mitteln des Bundes, Projekte der Europäischen Union, aus Industrie oder von Stiftungen. So können etwa das BMfV oder auch private Rüstungsunternehmen an einzelne Lehrstühle herantreten, um mit ihren Geldern Forschungsprojekte zu finanzieren. Aufgrund von Betriebs- oder Vertragsgeheimnissen ist das konkrete Ziel jedoch nur schwer zu ermitteln.

Panzerungskeramik

2016 verabschiedete der Senat der FAU die Formulierung, dass „verantwortungsbewusstes Handeln […] im […] friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen [resultiert]“. Von 2017 bis 2020 arbeitete das Departement für Werkstoffwissenschaften an einem Folgeprojekt zu Panzerungskeramik mit verbesserten mechanischen und ballistischen Eigenschaften. Auftraggeber war das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe des BMfV in Erding, das die Forschung mit rund 225.000 Euro finanzierte. Die Studierenden kritisierten, dass das Departement den verschwindend geringen Anteil dieser BMfV-Drittmittel guten Gewissens hätte ausschlagen können, wenn es der Hochschule mit „verantwortungsbewusstem Handeln“ Ernst gewesen wäre.

Klar gegen Rüstungsforschung

Die Studierenden der GEW fordern eine rechtlich bindende Klausel, die die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ablehnt. Dies würde Drittmittelanträge an Rüstungsunternehmen und militärische Einrichtungen, wie etwa des Wehrwissenschaftlichen Instituts oder des US-Pentagons unterbinden. Ebenso sollen Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an der Hochschule untersagt werden.

Weiterführende Links:

« zurück