taz: Was hilft gegen Rechtsextreme?

14. April 2024  Politik
Geschrieben von Kreisverband

Demo gegen Rechts in Hof (Saale) am 27. Januar 2024. Am Kugelbrunnen versammelten sich Leute, um AfD und anderen Rechtsextremisten entgegenzutreten. (Wikimedia, Benutzer PantheraLeo135953, CC BY 4.0)

Wie ist das „Treffen von Potsdam“ einzuordnen und hat ein möglicher Verbotsantrag gegen die AfD Aussicht auf Erfolg? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Podcast „Bundestalk“ der taz.

Mit Fakten gegen Angst?

Es brauche eine gute Strategie im Umgang mit der AfD, forderte Gareth Joswig, Inlandsredakteur der taz. Statt sich ihrer Diskurse zu bedienen, sollten Regierung und Opposition vielmehr eigene Ziele setzen, etwa den sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft. Durch solche Konzepte könnten Arbeitsplätze erhalten und Landflucht sowie Dörfersterben verhindert werden. „Die AfD speist sich aus Angst“, stellte er fest. Aufgabe der Politik wäre es, anhand von Fakten gute Entscheidungen zu treffen, um diese Angst zu nehmen. Denn schließlich wolle die AfD nicht als kleiner Koalitionspartner der CDU antreten, ihr Ziel sei vielmehr, die grundsätzlichen Spielregeln zu ändern.

Grenzen der Toleranz

Bei dem „Treffen von Potsdam“ sei es darum gegangen, mit restriktiven Gesetzen nicht assimilierte Staatsbürger*innen außer Landes zu schaffen. Anwesend seien etwa der Fraktionsvorsitzende der AfD Sachsen Anhalt, Ulrich Siegmund sowie Roland Hartwig, die rechte Hand der Parteivorsitzenden Alice Weidel, gewesen. Auch hätten die AfD-Ostverbände gefordert, dass Deutschland wieder mehr deutsch werden müsse. „Ziel ist, ein ethnisch homogenes Staatsvolk herzustellen“, erklärte Joswig. Dies sei rechtsextrem, da damit die Grenzen der Toleranz überschritten würden.

Zivilgesellschaft von rechts

„Die Menschen wollen keine Veränderung mehr, sie empfinden die Energie- und Verkehrswende ebenso als eine Zumutung wie eine vielfältige Gesellschaft“, erläuterte der rechtspolitische taz-Korrespondent Christian Rath. Zur Zivilgesellschaft zählten auch die Bauern, die Robert Habeck angreifen wollten ebenso wie die Menschen, die aggressiv auf Wahlkämpfer*innen der Grünen reagierten. Vor allem im ländlichen Raum hätte dieses Spektrum eine starke Hegemonie. „Für viele scheint die AfD ein attraktives Angebot zu sein“, gab er seine Eindrücke wieder.

Grundrechtsanträge scheitern

Erst die EU- und Landtagswahlen würden jedoch zeigen, wo die Menschen stünden. Aber Rath sah auch Positives: „Die Bündnisse im thüringischen Nordhausen oder in Dahme-Spreewald in Brandenburg haben gezeigt, dass sich Engagement gegen die AfD lohnt“, blickte er auf die dortigen Landratswahlen. Der Verwirkung der Grundrechte von Björn Höcke aufgrund des Artikels 18, GG stand er ablehnend gegenüber. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es vier solcher Versuche gegeben, die sich gegen ein Mitglied der Sozialistischen Reichspartei, dem Herausgeber der Deutschen Nationalzeitung sowie zwei weitere Rechtsextreme richtete. Doch keiner der Anträge kam über das Vorverfahren hinaus.

Schnittmenge von Union und AfD

47 Bundestagsabgeordnete hatten gefordert, ein Verbotsverfahren (GG, Art. 21, Abs. 2) gegen die AfD zu prüfen. Mit der Sozialistischen Reichspartei (1952) und der Kommunistischen Partei Deutschland (1956) wurden schon zwei Parteien verboten, gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschland gab es zwei erfolglose Verbotsversuche. Wichtig sei in solch einem Prüfverfahren, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde, ob die AfD sich gegen den Rechtsstaat, die Demokratie und die Menschenwürde stelle. „In vielen Punkten ist sie nicht weit von der CDU/CSU entfernt“, machte Rath die Probleme bei der Begründung deutlich.

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