Internationale Gerichte und ihre Chancen

22. März 2024  International
Geschrieben von Kreisverband

Grafik: Rosa-Luxemburg-Stiftung

Rechtsprechung durch internationale Gerichte, aber auch deren Grenzen, war Thema bei der 13. Folge von dis:arm. Der friedenspolitische Podcast der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) beschäftigte sich mit dem Internationalen Gerichtshof sowie dem Internationalen Strafgerichtshof.

Der Internationale Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IHG) ist ein Organ der Vereinten Nationen und hat seit 1945 seinen Sitz im niederländischen Den Haag. Bei ihm kann ein Staat einen anderen verklagen, etwa, wenn es um Grenzstreitigkeiten geht. Darüber hinaus werden dort auch Gutachten zu strittigen Fragen angefertigt. „Die Urteile des IGHs werden an den UN-Sicherheitsausschuss überstellt“, erläuterte die Journalistin Linda Peikert das weitere Vorgehen. Allerdings könnten dort die fünf ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich ihr Veto einlegen, um eine Umsetzung des Urteils zu verhindern.

Urteile und Gutachten

So wurde etwa die US-Unterstützung der Contra, rechter Terrorist*innen in Nicaragua, als völkerrechtswidrig eingestuft (1986) sowie die Androhung von Atomwaffen als Verstoß gegen das Völkerrecht klassifiziert (1996). 2004 hielt ein Gutachten fest, dass der israelische Mauerbau auf besetztem palästinensischem Gebiet illegal sei und Israel deshalb verpflichtet sei, die Mauer wieder abzureißen.

Jugoslawien, Myanmar, Ukraine

Über den Vorwurf des Genozids urteilte der IGH schon fünfmal. Drei Anklagen erfolgten im Nachgang der Jugoslawienkriege. Während zwei Klagen von Kroatien und Serbien gegeneinander abgewiesen wurden, stellte das Gericht fest, dass es sich bei dem Verbrechen im bosnischen Srebrenica um einen Völkermord handele. Zwei noch ausstehende Klagen sind die von Gambia gegen Myanmar wegen eines möglichen Völkermords an den Rohingya und der der Ukraine und 30 weiterer Staaten gegen die Russische Föderation.

Südafrika gegen Israel

Kürzlich hat Südafrika eine Klage gegen Israel eingereicht, da die israelische Kriegsführung in Gaza Züge eines Genozids trage. „Südafrikas Lehren aus der Apartheid sind, dass alle Menschen Rechte haben“, hielt Usche Merk von medico international fest. Auch hätten sich viele jüdische Weiße gegen die gesetzliche Rassentrennung in dem afrikanischen Land engagiert. „Deutschland begründete seine Aussage, die Vorwürfe würden jeder Grundlage entbehren, mit den besonderen Beziehungen zur Völkermord-Konvention“, erläuterte die Pädagogin. Dies löste jedoch Proteste von Namibia aus. „Zur deutschen Geschichte gehört auch der 1904 begangene Völkermord an den Ovaherero und Nama“, stellte sie klar.

Entscheidung dauert Jahre

In einer Entscheidung vom 25. Januar mahnte der IHG, Israel müsse bei dem Kriegseinsatz in Gaza zurückhaltender agieren. „Die Versorgungslage der palästinensischen Zivilist*innen muss verbessert werden“, nannte Jan van Aken, Referent der RLS. Auch müsse die israelische Regierung gegen alle Forderungen im eigenen Land vorgehen, die einen Genozid in Gaza forderten. Doch habe ein IHG-Urteil keine direkten Auswirkungen für die Situation der Menschen, da mit einer Entscheidung erst in zwei Jahren gerechnet werde.

Der Internationale Strafgerichtshof

Eine zweite Instanz stellt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) dar, der als Reaktion auf die Kriegsverbrechen in Jugoslawien ins Leben gerufen wurde und ebenfalls in Den Haag residiert. Der Gerichtshof kann Einzelpersonen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Kriegsverbrechen anklagen. Der ICC wird von 120 Staaten anerkannt, welche das Rom-Statut unterzeichnet haben. Die USA, Russland oder die Volksrepublik China gehören nicht dazu. „Da weder die USA noch der Irak das Rom-Statut unterschrieben haben, konnte wegen des US-geführten Krieges gegen den Irak kein Verfahren gegen US-Präsident George W. Bush eingeleitet werden“, führte van Aken aus. Angehörige der Opfer des 7. Oktobers wollen nun, dass der ICC gegen Mitglieder der Hamas ermittelt.

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